Urteil zur Kostenübernahme könnte zum Meilenstein für Inklusion werden
Bonn (kobinet) Der Bundesverband Rehabilitation (BDH) begrüßt das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz, das zugunsten eines Auszubildenden mit Behinderung entschied und die Kostenübernahme für einen ausbildungsrelevanten Gebärdensprachdolmetscher durch die Bundesagentur für Arbeit
verkündete. Dieses Urteil könne nach Ansicht des BDH zu einem Meilenstein für die Inklusionspolitik werden.
Kläger war das rheinland-pfälzische Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV), das einem schwerbehinderten, gehörlosen Mann einen Gebärdendolmetscher im Rahmen der Ausbildung bewilligte und die Kostenübernahme in Höhe von 7.500 Euro durch die Bundesagentur für Arbeit verlangte und nun gerichtlich durchsetzte, so der BDH in einer Presseinformation.
„Genau so stellen wir uns erfolgreiche Ausbildung von Menschen mit Handicap vor. Unbürokratisch und bedarfsgerecht. Davon wird in wenigen Jahren der Arbeitsmarkt in Zeiten des Fachkräftemangels profitieren. Mit dieser Entscheidung gibt das Gericht die grundsätzliche Ausrichtung der Inklusionspolitik in Deutschland vor. Das Bewusstsein in den Köpfen der Menschen für die Probleme ihrer behinderten Mitbürger wird auf diese Weise gestärkt. Für uns als politische Interessenvertretung von Menschen mit Behinderung lebt eine erfolgreiche Inklusionspolitik von der Bereitschaft der Politik, und damit auch der gesamten Gesellschaft, alles Notwendige zu tun, um behinderten Menschen ein selbstbestimmtes Leben zu garantieren, das im besten Falle in die wirtschaftliche Unabhängigkeit eines erfüllten Erwerbslebens führt“, erklärte Ilse Müller, Bundesvorsitzende des Sozialverbandes BDH.
Der BDH Bundesverband Rehabilitation ist als Träger der
Medizinisch-beruflichen Rehabilitation in Vallendar (MBR) am Prozess der Weiterentwicklung beruflicher Rehabilitation behinderter Menschen in Deutschland maßgeblich beteiligt. moh
(Aussender: kobinet-nachrichten)