Schwerbehinderung kann zurückdatiert werden
KASSEL (mwo). Schwerbehinderte können künftig einfacher den Tag rückdatieren lassen, zu dem ihre Schwerbehinderung als anerkannt gilt. Dies ist nicht auf medizinisch „offenkundige“ Fälle beschränkt, heißt es in einem vergangene Woche schriftlich veröffentlichten Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel. (Az.: B 9 SB 3/10 R)
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