Persönliches Budget – Rechtsanspruch ab 1. Januar 2008
Seit dem 1. Januar 2008 gibt es einen Rechtsanspruch auf das Persönliche Budget. Die Idee: Geld statt Sachleistung.
Wer sich für das Persönliche Budget entscheidet, kann das Geld für so unterschiedliche Dinge wie Hilfen im Haushalt, Behördengänge, Arztbesuche, Assistenz bei Arbeit oder Ausbildung, Fahrdienste oder Kino- und Theaterbesuche aufwenden. Mancher kann dank der Unterstützung einen Job auf dem regulären Arbeitsmarkt annehmen; Anderen wird der Weg aus einem Heim in die eigene Wohnung geebnet.
Grundsätzlich kann jedoch auch jemand, der in einer Einrichtung lebt, ein Persönliches Budget beantragen. Die Höhe des Budgets hängt vom Hilfebedarf ab.
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Weitere Infos und weiterführende Links: Bundesministerium für Arbeit und Soziales