Kostenlose Ersthilfe bei ärztlichen Behandlungsfehlern
Melderegister zur Fehlervermeidung einsetzen
Lübeck (mrbn) – Wenn Patienten vermuten, Opfer eines ärztlichen Behandlungsfehlers geworden zu sein, können sie sich an das Medizinrechts-Beratungsnetz wenden. Sie erhalten dort einen Beratungsschein für ein für sie kostenloses, juristisches Orientierungsgespräch durch ausgewählte Vertrauensanwälte in Wohnortnähe.
Der Verein Medizinrechtsanwälte e.V. ist Träger des Medizinrechts-Beratungsnetzes. Die Vorsitzende, Dr. Britta Specht, Fachanwältin für Medizinrecht, begrüßt den Vorschlag, ein Melderegister für Behandlungsfehler einzuführen, fordert aber eine konsequente Bearbeitung: „Ein Melderegister ist im Grundsatz sinnvoll, wenn es zur Fehlervermeidung eingesetzt wird und nicht zur Verunglimpfung einzelner. Aber es reicht nicht, die Fehler zu melden. Es müssen die Abläufe analysiert werden, die zu Fehlern führen. Dann kann es ein wertvolles Instrument sein und die Sicherheit der Patienten erhöhen.“
Das Medizinrechts-Beratungsnetz wurde im Jahr 2000 von der Stiftung Gesundheit initiiert. In den vergangenen zehn Jahren haben mehr als 15.000 Orientierungsgespräche stattgefunden. Eine wissenschaftliche Studie in Zusammenarbeit mit der Universität Kiel begleitet das Projekt kontinuierlich. Bei der letzten Auswertung waren über 80 Prozent der Ratsuchenden zufrieden.
Patienten wie auch Ärzte können bei Fragen zum Medizin- oder Sozialrecht ein für sie kostenloses, juristisches Orientierungsgespräch durch ausgewählte Vertrauensanwälte in Anspruch nehmen. Beratungsscheine gibt es unter der gebührenfreien Rufnummer 0800/0 73 24 83. Weitere Informationen sowie das Verzeichnis der Vertrauensanwälte unter: www.medizinrechts-beratungsnetz.de.
(Pressemitteilung von Medizinrechtsanwälte e.V.)