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Assistenz im Krankenhaus ab heute Gesetz

Berlin (kobinet) Das Gesetz zur Regelung des Assistenzpflegebedarfes im Krankenhaus wurde heute im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt somit morgen in Kraft. In diesem, von ForseA e.V. geforderten Gesetz wird geregelt, dass Unterkunft und Verpflegung mitaufgenommener Assistenzkräfte von der Krankenkasse des oder der Kranken übernommen werden. Gleichzeitig werden die Personalkosten der Assistenz weiter erstattet. Das Pflegegeld darf ebenfalls nicht gekürzt werden. gba

Ein Kommentar hierzu von kobinet-Redakteur Gerhard Bartz

Dieses Gesetz, das auf einer von ForseA im Jahr 2005 (!) gestarteten Kampagne fußt, tritt nun endlich in Kraft. Dabei hat es lange Zeit so ausgesehen, als ob es im Berliner Politikbetrieb verschollen gegangen ist. Zahlreiche Erinnerungen von ForseA blieben ohne Resonanz. Erst die hartnäckige Intervention des Linken-Abgeordneten Dr. Ilja Seifert brachte den Vorgang wieder in den parlamentarischen Betrieb zurück. Aber wie es eben so zugeht: Entgegen bestehender Übereinstimmungen wurden Nichtarbeitgeber ausgeklammert. Obwohl auch die CDU/CSU nach eigener Aussage von lebensbedrohlichen Umständen behinderter Menschen im Krankenhaus Kenntnis hatte, stimmte sie dagegen, Kunden ambulanter Dienste und Heimbewohner mit in den Wirkungsbereich des Gesetzes einzubeziehen. Dabei spielt es keine Rolle, ob ein beatmeter Arbeitgeber oder eine beatmete Heimbewohnerin in Lebensgefahr kommt. Wenn ein behinderter Kunde ambulanter Dienste ohne Assistenz nach einem Eingriff unmobilisiert bleibt, wäre er auch besser Arbeitgeber gewesen. Eine mir bekannte behinderte Frau kann nur mit einer Alphabet-Tafel kommunizieren. Sie ist „Heim“-bewohnerin und wurde von dort ohne Begleitung nach einem Knochenbruch in eine stationäre Behandlung gebracht. Kann sich jemand vorstellen, was diese Frau dort mitgemacht haben muss?

Schlimm sind ebenfalls die Auswirkungen auf Heilverfahren: Ich kenne behinderte Menschen, die trotz Kurbewilligungen diese nicht antreten können. Wegen ihres hohen Hilfebedarfes finden sie keine Kurklinik. Diese fürchten um ihre Rendite und verweigern deshalb die Aufnahme. Auch dies war ausreichend bekannt und blieb dennoch auf Bestreben der CDU/CSU-Fraktion ausgeklammert. Lediglich das Pflegegeld wird in der Kur, so diese angetreten werden kann, ungekürzt weitergezahlt.

Nach der Bundestagswahl wird es eine neue Kampagne geben müssen. Vielleicht von einem „Heim“ oder einem Verein mit ambulanten Dienst ins Leben gerufen? Vielleicht gelingt es im zweiten Anlauf, dass ein von allen Beteiligten – auch aus der Politik – als bedrohlich eingestufter Zustand beendet werden kann.

(Quelle: Kobinet-Nachrichten)

2 Kommentare zu “Assistenz im Krankenhaus ab heute Gesetz

  1. Es ist leider so, als schwerbehinderter ist man im Krankenhauvöllig hilflos, der Aufenthalt kann sogar sehr demütigend, sein. z. Bp. wenn man Pysiotherapie hat und die jungen Therapeuten ( meist junge Mädchen), dann mit einem im Zimmer bissel Übungen mit und man nur eine Windelhose und ein Schlafshirt trägt.
    Klar ist das auch die meisten viel Mühe geben, stehen aber unter enormen Zeitdruck, schlimm ist es auch wenn man auf diesen blöden Toilettenhocker platziert wird, wo man sich meist was einklemmt und dann der Zimmernachber die Nase rümpft, weil es stinkt ( ein Königreich für ein Einzelzimmer), zuhause kann ich mich beim rasieren u.a. an die Waschmaschine lehnen, im „Gesundenhaus“ geht das nicht ………………….

    Bernd Diedler

  2. Ein Nachtrag gestern vergessen:

    Bin 60 Jahre und war im Dezemberb 2017 im Krankenhaus.

    Entschuldigt bitte Fehler, machte früher keine z.B. Physiotherapie

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