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bpa: Einigung auf Mindestlohn in der Pflege mit vernünftigem Ergebnis

Regelung zur ortsüblichen Vergütung ist damit überholt

Berlin (bpa) – Die Pflegekommission beim Bundesarbeitsministerium hat sich heute auf einen Mindestlohn für die rund 800.000 Beschäftigten in Pflegeeinrichtungen geeinigt, der sich auf die Hilfskräfte in der Pflege auswirkt. Demnach soll es ab dem 01. Juli 2010 für Hilfskräfte, die überwiegend in der Grundpflege eingesetzt werden, eine Lohnuntergrenze von EUR 7,50 in den neuen und EUR 8,50 in den alten Bundesländern geben. Ab 01. Januar 2012 erhöht sich diese jeweils um EUR 0,25 und ab 01. Juli 2013 noch einmal um jeweils EUR 0,25. Diese Regelung gilt mindestens bis 01. Juli 2015.

„Die Einigung ist ein Zeichen der Vernunft beim Einstiegslohn für Hilfskräfte in der Pflege. Mit Blick auf die bevorstehende volle Arbeitnehmerfreizügigkeit in Europa ab 1. Mai 2011 wird damit eine Lohnuntergrenze für die Pflegebranche verpflichtend“, so bpa-Präsident Bernd Meurer. „Der Mindestlohn wird auch für ausländische Unternehmen gelten, die Pflegeleistungen in Deutschland anbieten. Damit gibt es auch für ausländische Hilfskräfte künftig keinen Grund, für einen geringeren Stundenlohn in Privathaushalten zu arbeiten.“

Wenn das Bundesarbeitsministerium sich für eine entsprechende Verordnung ausspricht und das Kabinett zustimmt, kann der Mindestlohn in Kraft treten. Allerdings besteht gesetzgeberischer Korrekturbedarf dann noch an anderer Stelle. „Mit dem Mindestlohn für die Pflegebranche ist die Regelung zur ortsüblichen Vergütung überholt und zu streichen“, fordert Bernd Meurer. Und weiter: „Mindestlöhne sind keine Durchschnittslöhne! Eines muss aber klar sein: Nur eine solide Refinanzierung ermöglicht es den Unternehmen in der Pflege, auch künftig verlässliche Leistungen in guter Qualität zu erbringen. Dies wurde seinerzeit auch vom Bundesrat unterstützt.“

Damit der heute von der Kommission beschlossene Mindestlohn in der Pflege gültig ist, bedarf es noch einer Rechtsverordnung des Bundesarbeitsministeriums. Zum Erlass der Rechtsverordnung ist das Ministerium gesetzlich nicht verpflichtet. Zudem haben die Regierungskoalitionen im Koalitionsvertrag vereinbart, dass sie über neue Mindestlöhne einvernehmlich im Kabinett entscheiden.

(Pressemeldung des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V.)

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