Zweite Lesung: Richtlinie zur grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung
Hier ging es auch um Patienten mit seltenen Krankheiten
Brüssel (medcom24) – Der Ausschuss für Umwelt, Gesundheit und Lebensmittelsicherheit des Europäischen Parlamentes hat am 27. Oktober mit großer Mehrheit den Bericht der französischen EVP-Abgeordneten Françoise Grossetête zu den Patientenrechten bei der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung angenommen. Die Abgeordneten verlangen wesentliche Änderungen am gemeinsamen Standpunkt des Rates, den die Mitgliedstaaten im Sommer nach zähen Verhandlungen festgelegt haben.
Dazu erklärte der gesundheitspolitische Sprecher der größten Fraktion (EVP/Christdemokraten) Dr. med. Peter Liese (CDU): „Für uns steht das Wohl der Patienten im Vordergrund. Der Europäische Gerichtshof hat schon vor Jahren festgestellt, dass Patienten das Recht haben, sich im Ausland behandeln zu lassen. Administrative und bürokratische Vorgaben sowie finanzielle Belastungen halten viele Patienten jedoch davon ab, ihr gutes Recht zu nutzen. Dabei ist Deutschland zwar besser als andere Mitgliedsstaaten, aber auch noch nicht perfekt. Andere Länder brauchen dringend die Vorgaben der Richtlinie, um den Patienten ihre Rechte zu geben.“ Drei Punkte sind für das Parlament und bei den nun anstehenden Verhandlungen mit dem Ministerrat um eine endgültige Einigung besonders wichtig:
1) Die Behandlung von Patienten mit seltenen Erkrankungen
„Patienten mit seltenen Erkrankungen brauchen die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung noch dringender als andere, da eine optimale Diagnostik und Therapie oft nur durch grenzüberschreitende Zusammenarbeit möglich ist“, so der Arzt und Europa-Abgeordnete Peter Liese.
2) Vorauszahlungen
„Wir wollen, dass Patienten, die sich die Mühe machen, eine Vorabgenehmigung bei ihrer Krankenkasse zu bekommen, im Ausland nicht in Vorkasse treten müssen, sondern dass der Kostenträger, z. B. die Krankenkasse oder der staatliche Gesundheitsdienst, direkt mit den Krankenhäusern abrechnet. Hier liegt noch vieles im Argen, weil der Kostenträger nicht immer pünktlich zahlt. Aus unserer Sicht ist hier dringend Abhilfe erforderlich, auch um die Krankenhäuser vor allzu großen Ausständen zu schützen. Für Patienten, die schwer krank sind, vielleicht sogar lebensgefährlich erkrankt sind, ist es auf jeden Fall schlimmer, wenn sie sich verschulden müssen und die Beträge nicht erstattet werden“, betont Liese.
3) Ethisch umstrittenen Diagnostik- und Therapieverfahren
„Wir wollen, dass der Patient auch im Ausland nur das erstattet bekommt, was im Inland legal ist und auch nach den sonstigen Regeln, z. B. dem ärztlichen Standesrecht, akzeptiert wird. Die aktuelle Diskussion um die Präimplantationsdiagnostik in Deutschland zeigt, wie sensibel diese Fragen sind. Wenn der Bundestag nach langem Ringen eine Regelung beschließt, darf er nicht durch die Europäische Union ausgehebelt werden“, so Liese, der auch Vorsitzender der Arbeitsgruppe Bioethik ist.
Auf der Grundlage des Abstimmungsergebnisses des Ausschusses werden nun Verhandlungen mit der belgischen Ratspräsidentschaft durchgeführt. Ziel ist es, noch vor Weihnachten zum Abschluss zu kommen.
(Pressemeldung des Abgeordeten Peter Liese auf medcom24)