Sparen auf dem Rücken der Schwächsten
Erwachsene Behinderte besonders betroffen – VdK fordert Expertenkommission
Bonn (vdk) – „Ausgerechnet am Welttag der Menschen mit Behinderung beschließt der Bundestag, den Regelsatz für erwachsene Behinderte, die im Haushalt ihrer Eltern oder in Wohngemeinschaften leben, auf 80 Prozent zu senken“, so die Präsidentin des Sozialverbandes VdK Deutschland, Ulrike Mascher, zur am 3. Dezember im Bundestag beschlossenen Hartz-IV-Reform der Bundesregierung.
Grundlage ist die nach Meinung von Rechtsexperten willkürliche Einführung einer „Regelbedarfsstufe 3“. Diese Personengruppe muss künftig mit 291 Euro im Monat auskommen, das sind 73 Euro weniger als der Regelsatz. Mascher: „Das ist Sparen auf dem Rücken der Schwächsten, die aufgrund ihrer Behinderung meist höhere Ausgaben haben und ihre finanzielle Situation kaum verändern können. Das Ziel, Menschen mit Behinderung ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen, rückt damit in weite Ferne.“
Generell sei es „unverantwortlich, ein Gesetz zu beschließen, das sowohl dem juristischen Sachverstand als auch dem gesunden Menschenverstand widerspricht“. Mascher erklärte anlässlich des Beschlusses, die Regelsätze bei Erwachsenen ab Januar lediglich um 5 Euro zu erhöhen und den Regelsatz bei Kindern gar nicht anzuheben: „Nicht nur der Winter, auch die soziale Kälte hat Deutschland fest im Griff. 5 Euro mehr empfinden die Betroffenen als Hohn. Mit den unverändert niedrigen Kinderregelsätzen lassen sich gesunde Ernährung, passende Kleidung und Schuhe und das zu Weihnachten lang ersehnte Spielzeug nicht finanzieren. Dadurch wächst die Kluft zwischen Arm und Reich und die Ausgrenzung sozial benachteiligter Bevölkerungsgruppen verschärft sich.“
Der Sozialverband VdK spricht sich für die Wiedereinführung von so genannten Einmalleistungen aus, um Gebrauchsgüter wie Herd, Waschmaschine, Kühlschrank, Fahrräder für Kinder und Erwachsene sowie Brillen bezahlen zu können. „Diese Gegenstände können nicht aus dem Regelsatz angespart werden“, erläuterte die VdK-Präsidentin.
Auch auf Grund der verfassungsrechtlichen Bedenken namhafter Juristen, fordert der Sozialverband VdK die Einberufung einer unabhängigen Expertenkommission unter Beteiligung der Sozial- und Wohlfahrtsverbände, die Korrekturvorschläge zu der Hartz-IV-Reform erarbeiten soll.
(Pressemeldung des Sozialverband VdK Deutschland e. V.)