Sozialgericht Trier verurteilt gesetzliche Krankenkasse zur Übernahme der Kosten für oncothermische Behandlung
Bisher übernahmen gesetzliche Krankenkassen bei der Krebsbehandlung nur die Kosten für die in den Richtlinien des Bundesausschusses und dessen Leistungskatalog niedergelegten Therapien und Untersuchungen. Wer alternative Therapien wie eine regionale Wärmetherapie (Oncothermie) durchführen lassen will, muss selbst zahlen. Dies könnte sich jetzt nach einem Urteil des Sozialgerichtes Trier ändern. Es gab der Klage einer Krebs-Patientin statt. Die Knappschaft muss oncothermische Behandlungen zahlen, weil diese die Wirkung der Chemotherapie verbessern.