Schwerbehinderte Studenten von Studiengebühr befreit
Karlsruhe (kobinet) Wie jetzt bekannt wurde, entschied das Verwaltungsgericht Karlsruhe am 15. Oktober: Legt ein Student einen Schwerbehindertenausweis vor, der einen Grad der Behinderung von wenigstens 50 % nachweist, begründet dies die Regelvermutung, dass sich die Behinderung erheblich studienerschwerend auswirkt und er daher von der Studiengebühr für das jeweilige Semester zu befreien ist.
Entgegen der Regelungen bei anderen Universitäten des Süd-West-Staates hatte die Uni Heidelberg den Schwerbeschädigtenausweis als alleinigen Befreiungsgrund nicht akzeptiert und ein fachärztliches Gutachten verlangt. Daraus sollte hervorgehen, dass und in welchem Umfang der Student tatsächlich studienerschwerend behindert ist (Verwaltungsgericht Karlsruhe; Urteil vom 15.10.2008 Aktenzeichen: 7 K 1409/07). gba