Privatversicherung als Armutsfalle
Neue Regelung erschwert den Kassenwechsel
Kiel (upd) – Eine böse Überraschung erleben manche Selbständige, die seit Anfang dieses Jahres aus der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln wollen. Beantragen sie zeitgleich Hartz-IV-Sozialleistungen, werden sie nach einem neuen Gesetz nicht automatisch Pflichtmitglied in der gesetzlichen Solidargemeinschaft. In den Beratungsstellen der UPD häufen sich seit einem Monat solche Fälle, die für die Betroffenen sozial dramatisch sind. Eine Lösung ist noch offen.
Hier ein Praxisbeispiel aus der Kieler UPD-Beratungsstelle:
Der selbständige Rainer F. betreibt einen Hausmeisterservice, den er vor ein paar Jahren als Ich-AG gegründet hatte. Auf Anraten seines Steuerberaters wählte er für sich und seine Familie die Mitgliedschaft in der privaten Krankenversicherung. Er wandte sich nun an die Beratungsstelle in Kiel mit folgendem Problem: Nachdem in den letzten Monaten die Geschäfte nicht mehr gut für ihn liefen, beantragte Rainer F. beim Jobcenter Hartz-IV. Doch hier konfrontierte ihn der Träger mit der Neuregelung: dem Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG).
Die Regelung gilt nur für Neufälle, also nicht für Personen, die bereits Leistungen bezogen haben und weiter beziehen.
Doch das Gesetz wirkt sich auf die gesamte Familie aus, da aufgrund fehlender Pflichtmitgliedschaft auch nicht mehr die Möglichkeit der Familienversicherung besteht. In Betracht kommen in diesen Fällen nur eine private Krankenversicherung und die Beteiligung des Hartz-IV-Trägers an den Kosten, so wie auch im Fall von Rainer F.
So eröffnete der Träger Rainer F., dass ihm zwar Hilfe zustehe, aber nur in der Höhe des Beitrages, den der Träger für Hartz-IV-Empfänger zahlt, die Mitglieder in der GKV sind: dies sind derzeit 118,- Euro.
Rainer F. muss aber selbst bei der Halbierung seiner Prämie an die private Versicherung wegen drohender Hilfsbedürftigkeit rund 250 Euro zahlen – allein für ihn ergibt sich eine Deckungslücke von 132 Euro; erhalten noch weitere Familienangehörige Sozialgeld und sind auf die PKV angewiesen, wird alles noch teurer.
Aufgrund der gegenwärtigen Rechtslage stellt sich die Situation für Rainer F. und seine Familie als finanziell sehr belastend dar. Die Beratungsstelle in Kiel wandte sich an die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten in Schleswig Holstein. Gemeinsam wird nun versucht, eine Lösung für die Familie zu finden.
Personen, die in die Selbständigkeit gehen wollen, sollten sich also genau überlegen, ob sie die Solidargemeinschaft der gesetzlich Krankenversicherten verlassen, um von möglichen niedrigeren Prämien der privaten Krankenversicherung zu profitieren. Läuft die Selbständigkeit nicht rund, ist der Weg zurück in die Solidargemeinschaft jetzt nochmals erschwert worden – und der vermeintlich finanzielle Vorteil kehrt sich ins Gegenteil.
Auch bei weiteren Fragen stehen die Beraterinnen und Berater der UPD bundesweit telefonisch oder regional auch persönlich zur Verfügung. Die Kontaktdaten aller UPD-Beratungsstellen sowie weitere Informationen sind im Internet unter www.upd-online.de oder über das Beratungstelefon abrufbar: montags bis freitags von 10 bis 18 Uhr unter der kostenfreien Rufnummer 0800-0117722.