Patientensicherheit stärken – neue Meldepflicht bei MRSA
Infektionen gehören zu den häufigsten Komplikationen medizinischer Behandlungen. In Deutschland treten jährlich schätzungsweise 400.000 bis 600.000 Fälle auf. Unter ihnen weisen die Fälle, bei denen sich Patientinnen und Patienten mit dem Methicillin-resistenten Staphylococcus aureus (MRSA) anstecken, vermehrt einen schweren Krankheitsverlauf auf. Der Erreger verursacht insbesondere Lungenentzündungen, Wundinfektionen und Blutvergiftungen. Die Resistenz schränkt die Behandlungsmöglichkeiten erheblich ein und begünstigt die weitere Verbreitung.
Damit die Gesundheitsämter frühzeitig über besonders schwere Fälle von MRSA-Infektionen informiert werden und so schneller notwendige Maßnahmen ergreifen können, ist in Zukunft jeder Nachweis des Krankheitserregers MRSA aus Blut oder Hirnflüssigkeit von den medizinischen Untersuchungslaboratorien an die zuständigen Gesundheitsämter zu melden. Eine entsprechende Verordnung, mit der die Labormeldepflicht nach dem Infektionsschutzgesetz ausgedehnt wird (Labormeldepflicht-Anpassungsverordnung), wird heute im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt am 1. Juli 2009 in Kraft.
Die Einführung der Meldepflicht für MRSA ist eine von 42 Aktionen im Gesundheitssektor der Deutschen Antibiotika-Resistenzstrategie (DART). DART ist eine gemeinsame Strategie der Bundesministerien für Gesundheit, für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft und für Bildung und Forschung. Zentrales Ziel der Strategie ist, Resistenzen gegen Antibiotika zu reduzieren.
(Pressemeldung des Bundesministerium für Gesundheit)