Keine eiweißreduzierte Diätnahrung von der Krankenkasse
Auch bei einer Erkrankung an einer autosomalrezessiv vererbten Ahornsirup-Krankheit (Leucinose, “Maple syrup urine disease” , ICD 10 E71.0), einer Aminosäurestoffwechselstörung, die auf genetisch bedingten Defekten eines Enzyms beruht, besteht kein Anspruch des Versicherten gegen die gesetzliche Krankenkasse auf Versorgung mit eiweißreduzierter Diätnahrung. (BSG, Urteil vom 8. November 2011 – B 1 KR 20/10 R)