Freie Schulwahl für behinderte Kinder
Düsseldorf (kobinet) Eltern von behinderten Kindern sollen in Nordrhein-Westfalen künftig selbst entscheiden können, auf welche Schule sie ihr Kind schicken. Mit großer Freude reagierten heute Elternvereine im einwohnerstärksten deutschen Bundesland auf die Ankündigung von Schulministerin Barbara Sommer, den Eltern behinderter Kinder ein Wahlrecht zu geben, ob ihre Kinder eine Sonderschule oder eine allgemeine Schule besuchen.
„Wir begrüßen sehr, dass die Landesregierung sich endlich durchgerungen hat, das Recht eines Kindes auf Integration in eine Regelschule anzuerkennen“, sagte Ulrike Hüppe von der Landesarbeitsgemeinschaft Gemeinsam leben gemeinsam lernen. „Dafür kämpfen wir nun schon seit 25 Jahren.“
Die Schulministerin hatte gestern anlässlich einer Veranstaltung der Zukunftskommission in Köln festgestellt: „Wir müssen grundsätzlich dazu kommen, ein Elternrecht auf Wahl des Förderortes für ihr Kind zu etablieren. Die Eltern sollten festlegen, ob ihr Kind eine Förderschule besucht oder eine allgemeine Schule in zumutbarer Entfernung. „Damit stehen wir in Nordrhein-Westfalen vor einem Paradigmenwechsel“, fügte Sommer laut einer Pressemitteilung hinzu.
Die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen, die seit März für Deutschland gültig ist, verlangt den Aufbau eines inklusiven (alle Menschen einbeziehenden) Bildungssystems, in dem alle Kinder unabhängig von einer Behinderung selbstverständlich gemeinsam unterrichtet werden. Die sonderpädagogische Förderung muss zum Kind kommen, nicht mehr das Kind zur Förderung. Das Schulsystem des Landes, in dem 86 Prozent aller Kinder mit Behinderung einer Sonderschule zugewiesen werden – auch gegen ihren Willen – ist mit der Konvention nicht vereinbar.
„Wir erwarten nun von der Schulministerin, dass sie ein Konzept vorlegt, wie der Umbau unserer Schulen zu einem inklusiven Bildungssystem zügig verwirklicht werden kann“, sagte Eva-Maria Thoms vom Kölner Elternverein mittendrin e.V. Das angekündigte Ende der Zwangszuweisungen könne dabei nur ein erster Schritt sein. Die Eltern verlangen, dass das von Frau Sommer zugesagte Wahlrecht zum kommenden Schuljahr 2010/11 gilt. Es gebe keinen Grund, die Eltern länger staatlich zu bevormunden. „Es ist nun Aufgabe der Schulministerin klarzustellen, dass die allgemeinen Schulen in Nordrhein-Westfalen Bildungseinrichtungen für alle Kinder sind, auch für Kinder mit Behinderung.“ sch
(Aussender: kobinet-nachrichten)