Deutschland vor Europäischem Gerichtshof?
Brüssel/Berlin (kobinet) – Deutschland droht wegen seiner Antidiskriminierungsregeln eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof. Die Europäische Kommission in Brüssel hat einen nächsten Schritt im Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Die Regelungen für Arbeitgeber beim Umgang mit Behinderten zum Beispiel entsprechen nicht dem geltenden EU-Recht. Die Grünen haben heute die neue Bundesregierung aufgefordert zu handeln, wenn sie ein teures Klageverfahren gegen Deutschland noch abwenden will.
Das Gleichbehandlungsgesetz müsse ausgebaut, nicht abgebaut werden, erklärten deren Parlamentarischer Geschäftsführer Volker Beck und sein Abgeordnetenkollege Markus Kurth. „Bereits einen Tag nach Amtsantritt hat Schwarz-Gelb von der EU-Kommission beim Antidiskriminierungsrecht einen Schuss vor den Bug bekommen. Deutschland muss das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) europarechtskonform ausbauen und nicht abschleifen, wie das CDU/CSU und FDP laut Koalitionsvertrag vorhaben“, so eine gemeinsame Pressemitteilung.
Deutschland wird wegen mangelhafter Umsetzung der Antidiskriminierungsrichtlinien der Europäischen Union verklagt, wenn die Bundesregierung nicht binnen zweier Monate erklärt, den Diskriminierungsschutz endlich europarechtskonform auszubauen. Die EU-Kommission moniert unter anderem mangelhaften Diskriminierungsschutz im Arbeitsrecht für Menschen mit Behinderungen. Ebenso ist das Verbot der Diskriminierung wegen der ethnischen Herkunft lückenhaft und generell der Schutz vor diskriminierenden Kündigungen nicht gewährleistet. Zudem bemängelt die EU-Kommission die Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Paare im Beamtenrecht.
„Jetzt muss die neue Bundesregierung handeln, wenn sie ein teures Klageverfahren gegen Deutschland noch abwenden will. In ihrem Koalitionsvertrag haben CDU/CSU und FDP aber das Gegenteil vereinbart“, so die Grünen. Dort heißt es, man wolle das AGG „im Hinblick auf einen möglichen Abbau von Bürokratielasten überprüfen“. Das meint nach Ansicht der Grünen im Klartext ein Zurückdrehen des Gleichstellungsrechts. Denn in der Vergangenheit hätten Union wie FDP jeden gesetzlichen Schutz vor Diskriminierung wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität generell als bürokratisch diffamiert. sch
(Aussender: kobinet-nachrichten)