Außerklinische Intensivpflege für Kinder und Jugendliche
Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass ab dem 31. Oktober 2023 Verordnungen für außerklinische Intensivpflege nur noch auf Grundlage der im letzten Jahr in Kraft getretenen Richtlinie des G-BA (AKI-RL) ausgestellt werden dürfen. Dies umfasst das regelmäßige Erheben des sogenannten Potenzials bei beatmeten Patientinnen und Patienten.
Damit soll geklärt werden, ob die Beatmungszeit der Betroffenen reduziert werden kann oder eine vollständige Entwöhnung bzw. Entfernung der Trachealkanüle möglich ist und inwieweit die Therapie optimiert werden kann.
Qualifikationsanforderungen an die potenzialerhebenden Ärztinnen und Ärzte
An die potenzialerhebenden Ärztinnen und Ärzte werden in der Richtlinie hohe Qualifikationsanforderungen gestellt. Aus der Versorgung haben den G-BA Hinweise erreicht, dass insbesondere für Kinder und Jugendliche keine ausreichende Anzahl potenzialerhebender Ärztinnen und Ärzte zur Verfügung steht. Der G-BA berät daher über einen möglichen Änderungsbedarf der betreffenden Richtlinie.
Mehr zum Thema beim G-BA unter: Außerklinische Intensivpflege
Quelle: Pressemitteilung Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA), 14.02.2023. Foto: Geschäftsstelle des G-BA, © Svea Pietschmann/G-BA