Inklusionsbeirat kritisiert Empfehlungen der Kultusministerkonferenz zur inklusiven Bildung
Auf ihrer Sitzung am 1. Dezember kritisierten die Mitglieder des Inklusionsbeirats die am 25. November 2011 veröffentlichten Empfehlungen der Kultusministerkonferenz zur inklusiven Bildung. Insbesondere fehle ein uneingeschränktes Zugangsrecht zur Regelschule, lautet ein zentraler Kritikpunkt des Inklusionsbeirats der Staatlichen Koordinierungsstelle nach Artikel 33 UN-Behindertenrechtskonvention. Schließlich haben laut UN–BRK alle Kinder mit und ohne Behinderungen das Recht auf gemeinsamen Unterricht in einer Regelschule.
Es sei enttäuschend, dass eine Chance verpasst wurde, das Menschenrecht auf Bildung in einem inklusiven Bildungssystem, wie es Artikel 24 UN–BRK festschreibt, konsequent umzusetzen. Bei einer Inklusionsquote von unter 20 Prozent könne man Deutschland im europäischen Vergleich als „Entwicklungsland“ bezeichnen, so der Inklusionsbeirat.
Der Inklusionsbeirat fordert deshalb die Bundesländer auf, die gesetzlichen und faktischen Voraussetzungen für ein inklusives Bildungssystem zu schaffen und hierfür gemeinsam mit Menschen mit Behinderungen einen entsprechenden Maßnahmeplan zu erarbeiten.
(Pressemitteilung des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen)