Europäische Strategie für Menschen mit Behinderungen
Straßburg (kobinet) Zu dem heutigen Parlamentsbeschluss zur Europäischen Strategie für Menschen mit Behinderungen 2010–2020 erklärte die Europaabgeordnete Elisabeth Schroedter, Vizepräsidentin des Beschäftigungs- und Sozialausschusses: „Das Europäische Parlament setzt mit dem heutigen Beschluss erneut ein klares Zeichen für die Fünfte Antidiskriminierungsrichtlinie. Es wendet sich mit einer deutlichen Mehrheit und unmissverständlich gegen die Bundesregierung, die aus ideologischen Gründen diese Richtlinie beerdigen will. Nicht nur, dass die Bundesregierung sich mit ihrer sturen Haltung weigert, international anerkannten Menschenrechten in der EU eine Rechtsgrundlage zu geben, sie blockiert damit auch die rechtliche Umsetzung der UN-Konvention auf europäischer Ebene.“
Die Fünfte Antidiskriminierungsrichtlinie schließt die Lücke im europäischen Diskriminierungsrecht. „Für Menschen mit Behinderungen bedeutet die Verweigerungshaltung der Bundesregierung, dass ihnen Rechte vorenthalten werden, die beispielsweise Migranten und Migrantinnen schon lange haben, wie z.B. das Recht auf Zugang zu allen Bildungseinrichtungen und das Recht auf selbstbestimmtes Wohnen“, so die Grünen-Politikerin.
Die deutschen Christdemokraten haben vor der Abstimmung einen Initiative gestartet, um den Paragrafen aus dem Beschluss zu streichen, der die klare Forderung an den Rat enthält, endlich mit einem Beschluss diese Richtlinie auf den Weg zu bringen. „Ich bin froh, dass die Grünen, gemeinsam mit Sozialdemokraten und Liberalen dieses Manöver verhindern konnten. Denn nur, wenn wir den Schutz gegen Diskriminierung in Europa auch außerhalb des Arbeitsmarktes rechtlich absichern, können wir wirklich ein inklusives Europa, wie es die EUROPA-2020-Strategie vorsieht, auf den Weg bringen“, erklärte Schroedter. sch