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Künftig zweite ärztliche Meinung bei besonderen Medikamenten

Siegburg/Berlin (g-ba) – Vor der Verordnung bestimmter Präparate für die Behandlung von schweren Erkrankungen mit hohen Therapiekosten zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) soll künftig von dem behandelnden Arzt eine zweite Meinung eines weiteren, hierfür besonders qualifizierten Arztes eingeholt werden. Einen entsprechenden Beschluss zu der so genannten Zweitmeinung fasste der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am Donnerstag …
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