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Anträge auf Konduktive Förderung nach Petö sind aufgrund neuer Rechtsprechung erfolgversprechend

Bundesverband bietet kostenlose Argumentationshilfen an Düsseldorf (bvkm) – Nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom September 2009 (Az. B 8 SO 19/08 R) kann die Konduktive Förderung nach Petö eine im Einzelfall für Menschen mit Behinderungen geeignete und erforderliche Maßnahme der Eingliederungshilfe und damit von den Sozialhilfeträgern zu finanzieren sein. „Wir sind sehr glücklich über …
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