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Verordnungsfähigkeit von Blutzuckerteststreifen wird auf das Notwendige begrenzt

Berlin– Harn- und Blutzuckerteststreifen sind künftig nur noch dann zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnungsfähig, wenn sie für Patientinnen und Patienten wirkliche Vorteile haben. Dies hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am Donnerstag in Berlin entschieden. Patientinnen und Patienten, die Insulin spritzen, sind von der Regelung nicht betroffen, unabhängig davon, ob sie an einem Diabetes mellitus …
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