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BÄK: Zweitmeinungsverfahren widerspricht Grundzügen ärztlichen Handelns

Berlin (bäk) – Die Bundesärztekammer (BÄK) hat sich gegen das sogenannte „Zweitmeinungsverfahren“ bei der Verordnung von kostenintensiven, besonderen Arzneimitteln ausgesprochen. In § 73d SGB V, der mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz eingeführt wurde, soll der Gemeinsame Bundesausschuss künftig die inhaltlichen Details der Richtlinie über die Verordnung von Arzneimitteln in der vertragsärztlichen Versorgung regeln. „Die Bundesärztekammer hält in …
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