Urteil des BGH zu Zahnersatzauktionsportalen
Bundeszahnärztekammer spricht von „schleichender Vergewerblichung des Zahnarztberufs“ Berlin (bzaek) – – Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschied am Mittwoch über Zahnersatz-Auktionsportale im Internet. Nach Ansicht des Gerichts sei die Internetplattform „2te-zahnarztmeinung.de“, auf der Patienten den Heil- und Kostenplan ihres Zahnarztes „versteigern“ können, nicht berufsrechtswidrig. „Der BGH gestattet damit, medizinische Behandlungen wie Konsumprodukte versteigern zu lassen“, …
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