Urteil zur Kostenübernahme könnte zum Meilenstein für Inklusion werden
Bonn (kobinet) Der Bundesverband Rehabilitation (BDH) begrüßt das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz, das zugunsten eines Auszubildenden mit Behinderung entschied und die Kostenübernahme für einen ausbildungsrelevanten Gebärdensprachdolmetscher durch die Bundesagentur für Arbeit verkündete. Dieses Urteil könne nach Ansicht des BDH zu einem Meilenstein für die Inklusionspolitik werden.