Schwerbehinderte Studenten von Studiengebühr befreit
Karlsruhe (kobinet) Wie jetzt bekannt wurde, entschied das Verwaltungsgericht Karlsruhe am 15. Oktober: Legt ein Student einen Schwerbehindertenausweis vor, der einen Grad der Behinderung von wenigstens 50 % nachweist, begründet dies die Regelvermutung, dass sich die Behinderung erheblich studienerschwerend auswirkt und er daher von der Studiengebühr für das jeweilige Semester zu befreien ist.