Behindertes Kind erhält elastische Spezialbandage
Darmstadt (lsghessen) – Zum Ausgleich einer Behinderung sind von der gesetzlichen Krankenkasse Hilfsmittel zu gewähren. Zu diesen gehören auch sogenannte Soft-Orthesen. Dies entschied in einem gestern veröffentlichten Urteil der 8. Senat des Hessischen Landessozialgerichts.