BSG: ARGEn/Jobcenter müssen PKV-Beiträge für Hartz-IV-Empfänger voll bezahlen
Verfassungsrechtlich garantiertes Existenzminimum privat versicherter SGB II-Leistungsempfänger muss sichergestellt bleiben Ein selbständig tätiger und privat Krankenversicherter kann von dem Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende die Übernahme seiner Beiträge zur privaten Krankenversicherung in voller Höhe verlangen. Dies entschied das Bundessozialgericht (Az.: B 4 AS 108/10 R). Lesen Sie hier mehr: www.kostenlose-urteile.de