Verbesserte Leistungen für Demenzkranke
PEA-Begutachtungs-Richtlinie seit 1. Juli in Kraft Essen (mdk) – Seit dem 1. Juli 2008 können Menschen mit Demenz höhere Leistungen der Pflegeversicherung erhalten. So sieht es das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz vor. Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) empfiehlt in seinem Gutachten, ob Pflegebedürftige den Grundbetrag von monatlich 100 Euro oder den erhöhten Betreuungsbetrag von 200 Euro bekommen. …
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