Ein Arbeitnehmer verliert nicht seinen Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub, den er wegen Krankheit nicht ausüben konnte
Der nicht genommene Jahresurlaub ist abzugelten Luxemburg (curia.europa.eu) – In seinem Urteil vom 20.Januar 2009 legt der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften den in der Gemeinschaftsrichtlinie über die Arbeitszeit[1] verankerten Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub aus.