Kostenlose Ersthilfe bei ärztlichen Behandlungsfehlern
Melderegister zur Fehlervermeidung einsetzen Lübeck (mrbn) – Wenn Patienten vermuten, Opfer eines ärztlichen Behandlungsfehlers geworden zu sein, können sie sich an das Medizinrechts-Beratungsnetz wenden. Sie erhalten dort einen Beratungsschein für ein für sie kostenloses, juristisches Orientierungsgespräch durch ausgewählte Vertrauensanwälte in Wohnortnähe.