Du bist nicht alleine...
Das Logo des G-BA auf der Wand der Geschäftsstelle

Außerklinische Intensivpflege für Kinder und Jugendliche

Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass ab dem 31. Oktober 2023 Verordnungen für außerklinische Intensivpflege nur noch auf Grundlage der im letzten Jahr in Kraft getretenen Richtlinie des G-BA (AKI-RL) ausgestellt werden dürfen. Dies umfasst das regelmäßige Erheben des sogenannten Potenzials bei beatmeten Patientinnen und Patienten. Damit soll geklärt werden, ob die Beatmungszeit der Betroffenen reduziert werden …
Weiterlesen