Bundessozialgericht bestätigt Rahmenvereinbarung zur Förderung ambulanter Hospizdienste
Hannover (bkk) – Seit dem Jahr 2002 erhalten ambulante Hospizdienste einen Zuschuss zu ihren Personalkosten. Die Einführung dieser Förderung soll die Entstehung von ambulanten Hospizdiensten zur Betreuung sterbender Menschen im gesamten Bundesgebiet unterstützen. Am 17. Februar 2010 entschieden die obersten Richter in Kassel nun über die Höhe der Förderung der ambulanten Hospizdienste.