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Bundessozialgericht bestätigt Rahmenvereinbarung zur Förderung ambulanter Hospizdienste

Hannover (bkk) – Seit dem Jahr 2002 erhalten ambulante Hospizdienste einen Zuschuss zu ihren Personalkosten. Die Einführung dieser Förderung soll die Entstehung von ambulanten Hospizdiensten zur Betreuung sterbender Menschen im gesamten Bundesgebiet unterstützen. Am 17. Februar 2010 entschieden die obersten Richter in Kassel nun über die Höhe der Förderung der ambulanten Hospizdienste.

Spezialisierte ambulante pädiatrische Palliativversorgung in Schleswig-Holstein

Kiel (aok) – Die gesetzlichen Krankenkassen in Schleswig-Holstein verbessern weiter die medizinische und pflegerische Versorgung unheilbar kranker junger Patienten im nördlichsten Bundesland. Dazu wurde ein landesweiter Vertrag über die spezialisierte ambulante pädiatrische Palliativversorgung (SAPPV) mit der DRK Heinrich-Schwesternschaft in Kiel geschlossen. „Unser Ziel ist es, dass schwerstkranke Kinder und Jugendliche in der familiären häuslichen Umgebung …
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