Die Koppelung von Halteprämien und Zusatzbeiträgen ist unzulässig
Der Präsident des Bundesversicherungsamtes, Dr. Maximilian Gaßner, weist darauf hin, dass die Koppelung von sog. Halteprämien und Zusatzbeiträgen unzulässig ist.
Der Präsident des Bundesversicherungsamtes, Dr. Maximilian Gaßner, weist darauf hin, dass die Koppelung von sog. Halteprämien und Zusatzbeiträgen unzulässig ist.
Melderegister zur Fehlervermeidung einsetzen Lübeck (mrbn) – Wenn Patienten vermuten, Opfer eines ärztlichen Behandlungsfehlers geworden zu sein, können sie sich an das Medizinrechts-Beratungsnetz wenden. Sie erhalten dort einen Beratungsschein für ein für sie kostenloses, juristisches Orientierungsgespräch durch ausgewählte Vertrauensanwälte in Wohnortnähe.
Hannover (bkk) – Seit dem Jahr 2002 erhalten ambulante Hospizdienste einen Zuschuss zu ihren Personalkosten. Die Einführung dieser Förderung soll die Entstehung von ambulanten Hospizdiensten zur Betreuung sterbender Menschen im gesamten Bundesgebiet unterstützen. Am 17. Februar 2010 entschieden die obersten Richter in Kassel nun über die Höhe der Förderung der ambulanten Hospizdienste.
Berlin (bmas) – Das Bundesverfassungsgericht hat in der vergangenen Woche entschieden, dass im Rahmen der Grundsicherung in seltenen, besonderen Härtefällen ein laufender Bedarf geltend gemacht werden kann. Der Leistungsanspruch greift ab sofort, wenn Hilfebedürftige einen „unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen, besonderen Bedarf haben.“
Kiel (aok) – Die gesetzlichen Krankenkassen in Schleswig-Holstein verbessern weiter die medizinische und pflegerische Versorgung unheilbar kranker junger Patienten im nördlichsten Bundesland. Dazu wurde ein landesweiter Vertrag über die spezialisierte ambulante pädiatrische Palliativversorgung (SAPPV) mit der DRK Heinrich-Schwesternschaft in Kiel geschlossen. „Unser Ziel ist es, dass schwerstkranke Kinder und Jugendliche in der familiären häuslichen Umgebung …
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Bundessozialgericht weist Revisionen der KBV als unzulässig zurück Berlin/Kassel (gba) – Auch das Bundessozialgericht (BSG) hat am Mittwoch in Kassel zwei Klagen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) gegen den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zu Voraussetzungen ambulanter Behandlungen im Krankenhaus nach §116 b SGB V als unzulässig abgewiesen.