Steuerpolitik des Bundes erzwingt Kürzung des Behindertenfahrdienstes
Moers (kobinet) Die Stadt Moers hat mit Beginn des neuen Jahres die Leistungen des Behindertenfahrdienstes gekürzt. Behinderte erhalten künftig ein jährliches Kilometerkontingent von maximal 250 Kilometern. Wer das Merkmal „g“ für „gehbehindert“ im Schwerbehindertenausweis hat bekommt keinen Berechtigungsausweis mehr für den Behindertenfahrdienst.