Was ändert sich ab Januar 2021 – was könntest Du ändern
Corona-Bonus bis 30. Juni 2021 verlängert
Viele Arbeitnehmer haben in der Corona-Pandemie Mehreinsatz gezeigt. Arbeitgeber können das mit einem steuerfreien Bonus honorieren. Ausgezahlt werden kann der Bonus auch in Teilen.
Die Corona-Pandemie sorgt bei vielen Beschäftigten für besondere Belastungen.
Um zumindest einen kleinen finanziellen Ausgleich zu schaffen, wurde ein steuerfreier Bonus von bis zu 1.500 € eingeführt. Das heißt, diesen Betrag können Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern zusätzlich zum regulären Lohn steuer- und sozialversicherungsfrei auszahlen.
Ursprünglich war die Regelung bis zum 31. Dezember 2020 begrenzt.
Mit dem Jahressteuergesetz 2020 wurde die Frist aber bis zum 30. Juni 2021 verlängert.
Unternehmen, die noch nicht die Möglichkeit hatten, ihren Arbeitnehmern einen Bonus zu zahlen oder den Betrag von 1.500 € auszuschöpfen, können dies bis Mitte 2021 nachholen.
Wichtig zu wissen: Durch die Verlängerung ins neue Jahr gilt der Maximalbetrag leider nicht neu.
In der Zeit vom 1. März 2020 bis zum 30. Juni 2021 können insgesamt bis zu 1.500 € steuer- und sozialversicherungsfrei ausgezahlt werden. Eine Aufteilung auf mehrere Teilleistungen ist möglich.
Der Maximalbetrag kann pro Arbeitgeber einmalig ausgeschöpft werden.
Wenn jemand zwei Beschäftigungsverhältnisse oder zwischenzeitlich den Arbeitgeber gewechselt hat,
gilt jeweils der Höchstbetrag.
Die Regelung gilt grundsätzlich für Arbeitnehmer aller Branchen; sogar für Minijobber.
Bei Minijobbern wird der Corona-Bonus nicht auf die Verdienstgrenze von durchschnittlich 450 € monatlich angerechnet.
Fundquelle: Auszug – „VOLKSSTIMME“ Januar 2021