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Links und Infos / Re: Kindergeld+Zuschlag, Erziehungsgeld,"Hartz-IV-Kinder",BaföG,Unterhalt, Urteile
« Letzter Beitrag von RalleGA am 24. Dezember 2020, 16:17:14 »Ärmeren Familien bringt das Kindergeld überhaupt nichts
Weil das Kindergeld auf die Grundsicherung angerechnet wird, profitieren arme Familien nicht von der Leistung.
Daher wird eine Neuregelung gefordert, etwa durch eine Kindergrundsicherung.
Mehr als einer Million Familien mit niedrigem Einkommen bringt das Kindergeld nichts, weil es auf andere Leistungen angerechnet wird.
Das Kindergeld minderte im Jahr 2019 bei 1,06 Mill. Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaften den Anspruch auf Grundsicherung sowie Sozialgeld.
Aktuell liegt das Kindergeld bei monatlich 204 Euro jeweils für das erste und zweite Kind, 210 € für das dritte und 235 € für jedes weitere Kind. Im Schnitt wurde 2019 pro Familie 368 € angerechnet.
Doch ausgerechnet die allerärmsten Familien gehen beim Kindergeld leer aus.
Zwar lägen die Bedarfssätze für Kinder bei Hartz IV in allen Altersstufen höher als das reguläre Kindergeld.
Das Geld sei allerdings die einzige Einkunft der Familien für die Kinder.
Es ist ungerecht, dass wohlhabendere Familien von Kinderfreibeträgen profitierten und viele zusätzlich auch Kindergeld erhalten könnten.
Digitaler Kombi-Antrag für Eltern- und Kindergeld
Nach der Geburt eines Kindes können Eltern künftig mehrere Behördengänge auf einmal erledigen,
ohne aus dem Haus gehen zu müssen.
Die Bundesregierung hat im Juli 2020 das »Digitale-Familienleistungen-Gesetz« beschlossen.
Es ermöglicht einen digitalen Kombi-Antrag für das Kindergeld, das Elterngeld und die Geburtsurkunde,
in der auch der Name des Kindes festgelegt wird.
In einem weiteren Schritt solle künftig zusätzlich der Kinderzuschlag für Geringverdiener mitbeantragt werden können.
Fundquelle: Auszug – „Neues Deutschland“ August 2020
Weil das Kindergeld auf die Grundsicherung angerechnet wird, profitieren arme Familien nicht von der Leistung.
Daher wird eine Neuregelung gefordert, etwa durch eine Kindergrundsicherung.
Mehr als einer Million Familien mit niedrigem Einkommen bringt das Kindergeld nichts, weil es auf andere Leistungen angerechnet wird.
Das Kindergeld minderte im Jahr 2019 bei 1,06 Mill. Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaften den Anspruch auf Grundsicherung sowie Sozialgeld.
Aktuell liegt das Kindergeld bei monatlich 204 Euro jeweils für das erste und zweite Kind, 210 € für das dritte und 235 € für jedes weitere Kind. Im Schnitt wurde 2019 pro Familie 368 € angerechnet.
Doch ausgerechnet die allerärmsten Familien gehen beim Kindergeld leer aus.
Zwar lägen die Bedarfssätze für Kinder bei Hartz IV in allen Altersstufen höher als das reguläre Kindergeld.
Das Geld sei allerdings die einzige Einkunft der Familien für die Kinder.
Es ist ungerecht, dass wohlhabendere Familien von Kinderfreibeträgen profitierten und viele zusätzlich auch Kindergeld erhalten könnten.
Digitaler Kombi-Antrag für Eltern- und Kindergeld
Nach der Geburt eines Kindes können Eltern künftig mehrere Behördengänge auf einmal erledigen,
ohne aus dem Haus gehen zu müssen.
Die Bundesregierung hat im Juli 2020 das »Digitale-Familienleistungen-Gesetz« beschlossen.
Es ermöglicht einen digitalen Kombi-Antrag für das Kindergeld, das Elterngeld und die Geburtsurkunde,
in der auch der Name des Kindes festgelegt wird.
In einem weiteren Schritt solle künftig zusätzlich der Kinderzuschlag für Geringverdiener mitbeantragt werden können.
Fundquelle: Auszug – „Neues Deutschland“ August 2020