Erbärmliches Nr. 38
Nicht jeder Behindertenparkplatz ist auch barrierefrei
Mängel bei Ladesäulen und Kassenautomaten Mehr als ein Drittel der sogenannten Behindertenparkplätze sind nicht barrierefrei. Das geht aus einer Studie des Auto Clubs Europa (ACE) hervor, der im vergangenen Jahr 2.653 Parkflächen untersucht hat. Besonderen Nachholbedarf gibt es bei E-Ladestellen.
In Hessen, wo mit 664 die meisten Parkplätze getestet wurden, fielen 52% wegen mangelhafter Barrierefreiheit durch.
Der ACE gab nur 40% der bundesweit untersuchten Parkplätze die Note "gut",
während lediglich 24% der getesteten Parkflächen "sehr gut" abschnitten.
Spitzenreiter in Bezug auf die Barrierefreiheit ist Sachsen Hier wurden 62 % der Parkplätze mit "sehr gut" ausgezeichnet.
Bei den bundesweiten Parkplatzchecks wurden laut ACE 2.653 Parkflächen in 430 Parkhäusern untersucht.
Hamburg ist (bei E-Auto`s) spitze Zu den Prüfkriterien zählten unter anderem Größe, ausreichende Beleuchtung, Ausschilderung
sowie der Zugang zu einem barrierefreien Kassenautomaten und einer barrierefreien E-Ladesäule.
Wer auf Barrierefreiheit angewiesen ist und sein E-Auto aufladen will, hat in Hamburg die besten Karten: Alle untersuchten Parkhäuser verfügten dort auch über barrierefrei zugängliche Ladesäulen.
In Niedersachsen wiesen nur noch 43% der getesteten Parkhäuser barrierefreie Ladeplätze für E-Autos auf.
In Thüringen waren es 40% und in Sachsen 38%.
Anderswo sah es noch schlechter aus: Die Verfügbarkeit dieser speziellen Parkplätze rangierte in den übrigen Ländern zwischen 11 und 32%.
Das Ergebnis verdeutlicht, dass das Bewusstsein für barrierefreies Parken weiterhin unzureichend ist.
Der VdK fordert die Politik dazu auf, mehr Parkraum für mobilitätseingeschränkte Menschen zu schaffen.
Das Angebot müsse sich an der Zahl der Menschen orientieren, die darauf angewiesen sind und dürfe sich nicht nach der Knappheit des Parkraums richten.
Rechtliche Vorgaben Einen großen Nachholbedarf sieht der VdK auch bei den Stromtankstellen und fordert schon bei der Planung der Ladesäulen die Barrierefreiheit zu berücksichtigen.
Ziel muss sein, dass die öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Fahrzeughalter mit Beeinträchtigung,
insbesondere für Rollstuhl- und Rollatornutzer, barrierefrei gestaltet wird.
Deshalb müsse die Vorgabe zur barrierefreien Gestaltung verbindlich in alle rechtlichen Grundlagen,
Förderprogramme und Ausschreibungen aufgenommen werden. Der ACE berichtet, dass nach der Veröffentlichung der Umfrageergebnisse Parkhausbetreiber auf die Verbesserungsvorschläge reagiert haben. Sie ließen wissen, dass sie bereits E-Ladesäulen barrierefrei
umgebaut * hätten.
* Und dafür gibt es wieder Fördermittel.
Fundquelle: Auszug – „VdK Zeitung“ – März 2022