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Behinderung und Pflege / Re: Hilfreiches für Palliativpatienten...
« Letzter Beitrag von RalleGA am 27. Juli 2022, 08:22:41 »Sterbehilfe-Debatte
Fragen + Antworten
In einer offenen Orientierungsdebatte tauschen die Bundestagsabgeordneten ihre Argumente über eine mögliche neue Sterbehilferegelung aus. Wie immer bei Gewissensfragen werden dazu Initiativen aus dem Parlament erwartet.
Diskutiert wird nicht entlang von Parteigrenzen.
Der Bundestag startete am 18.05.2022 neuen Anlauf zur gesetzlichen Regelung der Sterbehilfe. Es herrscht Handlungsbedarf,
seit das Bundesverfassungsgericht vor 2 Jahren die damalige Regelung gekippt hat. Bereits vor gut einem Jahr hat der Bundestag über das Thema diskutiert und wegen der Bundestagswahl kam es dann aber zu keiner Entscheidung.
Die wichtigsten Fragen zur Debatte:
Warum soll es ein neues Gesetz zur Sterbehilfe geben?
Das Bundesverfassungsgericht hatte Anfang 2020 das bis dahin geltende Verbot der Sterbehilfe gekippt.
Die damalige Regelung war erst im Jahr 2015 beschlossen worden.
Seither ist die Sterbehilfe wieder straffrei und ohne jede staatliche Regelung möglich.
Was hatte Karlsruhe entschieden?
Die Karlsruher Richter entschieden, das im damaligen Strafrechtsparagrafen 217 geregelte Verbot
der geschäftsmäßigen Sterbehilfe schränke das Recht auf selbstbestimmtes Sterben zu sehr ein.
Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schließe die Freiheit ein. sich das Leben zu nehmen und hierfür bei Dritten Hilfe zu suchen.
Es sei auch nicht auf schwere oder unheilbare Krankheiten beschränkt, sondern bestehe Hin jeder Phase menschlicher Existenz".
An diese Entscheidung ist der Gesetzgeber nun gebunden.
Worum geht es in der Debatte?
Während Sterbehilfe ein breiter Begriff ist, der von der Begleitung beim Sterbefasten über die Schmerzlinderung
bis hin zum aktiven Töten viele Formen umfasst, geht es in der aktuellen Debatte um eine Spezialform: den assistierten Suizid.
Dabei werden einem Sterbewilligen todbringende Medikamente überlassen, mit deren Hilfe er sich selbst tötet.
Das unterscheidet diese Form von der verbotenen Tötung auf Verlangen.
Ist die Hilfe bei der Selbsttötung verboten?
Nein. Wie der Suizid selbst ist auch die Beihilfe dazu nicht strafbar. 2015 verabschiedete der Bundestag allerdings ein Gesetz,
das die sogenannte geschäftsmäßige Förderung der Hilfe bei der Selbsttötung unter Strafe stellte.
Gemeint war die auf Wiederholung angelegte, organisierte Hilfe beim Suizid, wie sie Sterbehilfeorganisationen anbieten.
Der Gesetzgeber empfand ihr Vorgehen als unethisch und wollte es auf diese Weise unterbinden.
Das Bundesverfassungsgericht kassierte die Regelung allerdings im Februar 2020. Die Richter urteilten, dass das Recht auf selbstbestimmtes Sterben auch das Recht umfasst, dabei die Hilfe von Dritten in Anspruch zu nehmen.
Wie viele Menschen nehmen sich auf diese Weise das Leben?
Das lässt sich genau nicht sagen.
Die in Deutschland tätigen Sterbehilfeorganisationen haben in diesem Jahr erstmals gemeinsam eine Statistik vorgelegt.
Demnach leisteten sie im vergangenen Jahr in knapp 350 Fällen Hilfe bei der Selbsttötung, nach eigenen Angaben nicht nur bei Menschen mit körperlieben Leiden und bei Ehepaaren, die gleichzeitig sterben wollten.
Warum muss es eine Neuregelung geben?
Dazu gibt es unterschiedliche Auffassungen.
Vielen Politikern sind die Aktivitäten der Sterbehilfeorganisationen nach wie vor ein Dom im Auge.
Sie suchen, nun einen anderen Weg, die Suizidassistenz zu regulieren. Andere sehen gesetzgeberisch Handlungsbedarf, weil sie das vom Bundesverfassungsgericht festgestellte Recht auf selbstbestimmtes Sterben in der Realität als schwer durchsetzbar ansehen.
So verbietet es etwa das Betäubungsmittelgesetz, tödlich wirkende Mittel zum Zweck der Selbsttötung abzugeben.
Welche Vorschläge gibt es?
Derzeit liegen 3 Vorschläge vor, die um Unterstützung im Bundestag werben.
Eine Gruppe möchte erneut ein Verbot geschäftsmäßiger Suizidassistenz durchsetzen,
gleichzeitig aber Kriterien festlegen, die eine Abgabe tödlich wirkender Mittel erlauben.
Zwei weitere Gruppen lehnen eine neue strafrechtliche Regelung ab.
Die eine formuliert Bedingungen für die Abgabe der Mittel, im Kern eine Beratung,
um zu gewährleisten, dass der Suizid aus freien Willen heraus geschieht.
Die andere geht in eine ähnliche Richtung, will die Entscheidung zur Abgabe eines todbringenden Mittels
in medizinischen Notlagen auch allein durch Ärzte zulassen.
Alle 3 Vorschläge sehen eine Änderung des Betäubungsmittelgesetzes vor,
um die Abgabe tödlich wirkender Mittel für einen Suizid zu ermöglichen.
Wird es eine Verpflichtung etwa für Ärzte geben, Sterbehilfe zu leisten?
Nein. Alle bisherigen Vorschläge betonen, dass niemand verpflichtet werden kann, Hilfe bei der Selbsttötung zu leisten.
Ärzte sind zudem nach ihrem Berufsrecht zu besonderer Zurückhaltung angehalten.
Das frühere Verbot ärztlicher Hilfe beim Suizid wurde im vergangenen Jahr vorn Ärztetag allerdings aus der Berufsordnung gestrichen.
Wie schnell könnte ein neues Gesetz in Kraft treten?
Nach der Orientierungsdebatte ist vorgesehen, die Entwürfe zu bearbeiten und Unterstützer zu sammeln.
Angestrebt ist, im Sommer eine erste Lesung im Parlament abzuhalten und im Herbst abschließend abzustimmen.
Fundquelle: Auszug – „ALTMARK-Zeitung“ Mai 2022
Fragen + Antworten
In einer offenen Orientierungsdebatte tauschen die Bundestagsabgeordneten ihre Argumente über eine mögliche neue Sterbehilferegelung aus. Wie immer bei Gewissensfragen werden dazu Initiativen aus dem Parlament erwartet.
Diskutiert wird nicht entlang von Parteigrenzen.
Der Bundestag startete am 18.05.2022 neuen Anlauf zur gesetzlichen Regelung der Sterbehilfe. Es herrscht Handlungsbedarf,
seit das Bundesverfassungsgericht vor 2 Jahren die damalige Regelung gekippt hat. Bereits vor gut einem Jahr hat der Bundestag über das Thema diskutiert und wegen der Bundestagswahl kam es dann aber zu keiner Entscheidung.
Die wichtigsten Fragen zur Debatte:
Warum soll es ein neues Gesetz zur Sterbehilfe geben?
Das Bundesverfassungsgericht hatte Anfang 2020 das bis dahin geltende Verbot der Sterbehilfe gekippt.
Die damalige Regelung war erst im Jahr 2015 beschlossen worden.
Seither ist die Sterbehilfe wieder straffrei und ohne jede staatliche Regelung möglich.
Was hatte Karlsruhe entschieden?
Die Karlsruher Richter entschieden, das im damaligen Strafrechtsparagrafen 217 geregelte Verbot
der geschäftsmäßigen Sterbehilfe schränke das Recht auf selbstbestimmtes Sterben zu sehr ein.
Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schließe die Freiheit ein. sich das Leben zu nehmen und hierfür bei Dritten Hilfe zu suchen.
Es sei auch nicht auf schwere oder unheilbare Krankheiten beschränkt, sondern bestehe Hin jeder Phase menschlicher Existenz".
An diese Entscheidung ist der Gesetzgeber nun gebunden.
Worum geht es in der Debatte?
Während Sterbehilfe ein breiter Begriff ist, der von der Begleitung beim Sterbefasten über die Schmerzlinderung
bis hin zum aktiven Töten viele Formen umfasst, geht es in der aktuellen Debatte um eine Spezialform: den assistierten Suizid.
Dabei werden einem Sterbewilligen todbringende Medikamente überlassen, mit deren Hilfe er sich selbst tötet.
Das unterscheidet diese Form von der verbotenen Tötung auf Verlangen.
Ist die Hilfe bei der Selbsttötung verboten?
Nein. Wie der Suizid selbst ist auch die Beihilfe dazu nicht strafbar. 2015 verabschiedete der Bundestag allerdings ein Gesetz,
das die sogenannte geschäftsmäßige Förderung der Hilfe bei der Selbsttötung unter Strafe stellte.
Gemeint war die auf Wiederholung angelegte, organisierte Hilfe beim Suizid, wie sie Sterbehilfeorganisationen anbieten.
Der Gesetzgeber empfand ihr Vorgehen als unethisch und wollte es auf diese Weise unterbinden.
Das Bundesverfassungsgericht kassierte die Regelung allerdings im Februar 2020. Die Richter urteilten, dass das Recht auf selbstbestimmtes Sterben auch das Recht umfasst, dabei die Hilfe von Dritten in Anspruch zu nehmen.
Wie viele Menschen nehmen sich auf diese Weise das Leben?
Das lässt sich genau nicht sagen.
Die in Deutschland tätigen Sterbehilfeorganisationen haben in diesem Jahr erstmals gemeinsam eine Statistik vorgelegt.
Demnach leisteten sie im vergangenen Jahr in knapp 350 Fällen Hilfe bei der Selbsttötung, nach eigenen Angaben nicht nur bei Menschen mit körperlieben Leiden und bei Ehepaaren, die gleichzeitig sterben wollten.
Warum muss es eine Neuregelung geben?
Dazu gibt es unterschiedliche Auffassungen.
Vielen Politikern sind die Aktivitäten der Sterbehilfeorganisationen nach wie vor ein Dom im Auge.
Sie suchen, nun einen anderen Weg, die Suizidassistenz zu regulieren. Andere sehen gesetzgeberisch Handlungsbedarf, weil sie das vom Bundesverfassungsgericht festgestellte Recht auf selbstbestimmtes Sterben in der Realität als schwer durchsetzbar ansehen.
So verbietet es etwa das Betäubungsmittelgesetz, tödlich wirkende Mittel zum Zweck der Selbsttötung abzugeben.
Welche Vorschläge gibt es?
Derzeit liegen 3 Vorschläge vor, die um Unterstützung im Bundestag werben.
Eine Gruppe möchte erneut ein Verbot geschäftsmäßiger Suizidassistenz durchsetzen,
gleichzeitig aber Kriterien festlegen, die eine Abgabe tödlich wirkender Mittel erlauben.
Zwei weitere Gruppen lehnen eine neue strafrechtliche Regelung ab.
Die eine formuliert Bedingungen für die Abgabe der Mittel, im Kern eine Beratung,
um zu gewährleisten, dass der Suizid aus freien Willen heraus geschieht.
Die andere geht in eine ähnliche Richtung, will die Entscheidung zur Abgabe eines todbringenden Mittels
in medizinischen Notlagen auch allein durch Ärzte zulassen.
Alle 3 Vorschläge sehen eine Änderung des Betäubungsmittelgesetzes vor,
um die Abgabe tödlich wirkender Mittel für einen Suizid zu ermöglichen.
Wird es eine Verpflichtung etwa für Ärzte geben, Sterbehilfe zu leisten?
Nein. Alle bisherigen Vorschläge betonen, dass niemand verpflichtet werden kann, Hilfe bei der Selbsttötung zu leisten.
Ärzte sind zudem nach ihrem Berufsrecht zu besonderer Zurückhaltung angehalten.
Das frühere Verbot ärztlicher Hilfe beim Suizid wurde im vergangenen Jahr vorn Ärztetag allerdings aus der Berufsordnung gestrichen.
Wie schnell könnte ein neues Gesetz in Kraft treten?
Nach der Orientierungsdebatte ist vorgesehen, die Entwürfe zu bearbeiten und Unterstützer zu sammeln.
Angestrebt ist, im Sommer eine erste Lesung im Parlament abzuhalten und im Herbst abschließend abzustimmen.
Fundquelle: Auszug – „ALTMARK-Zeitung“ Mai 2022