Was ändert sich ab Januar 2022 – was könntest Du ändern
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende Ab dem Jahr 2022 dauerhaft auf 4.008 Euro angehoben. Den Entlastungsbetrag zieht das Finanzamt von allen steuerpflichtigen Einkünften des Alleinerziehenden ab und verringert dadurch die Steuerlast.
Gewährt wird der Freibetrag nur unter gewissen Voraussetzungen: Alleinerziehende Mütter oder Väter leben mit ihrem Kind in einer gemeinsamen Wohnung.
Ihnen steht Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für das Kind zu.
Sie sind unverheiratet oder leben seit dem vorangegangenen Veranlagungszeitraum dauernd getrennt, oder sie sind verwitwet.
Und sie leben nicht in einer sogenannten Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen Person zusammen.
Manchmal gibt es keine EntlastungDas heißt: Wer mit seinem Lebensgefährten oder seiner Lebensgefährtin, der eigenen Mutter, dem Bruder oder mit WG-Genossen
in einem Haushalt lebt, dem steht kein Entlastungsbetrag für Alleinerziehende zu.
Ausnahme sind hier eigene volljährige Kinder: Leben ein alleinerziehender Vater oder eine alleinerziehende Mutter mit mehreren Kindern zusammen, von denen eines 18 Jahre alt oder älter ist, wird der Entlastungsbetrag für ein minderjähriges Kind in der Regel gewährt,
solange die übrigen Bedingungen zutreffen.
Fragen und Antworten des Bundesfamlienministeriums Fundquelle: Auszug – „VOLKSSTIMME“ Januar 2021