Anspruch auf Sozialleistungen
Auch EU-Bürger auf Arbeitssuche können in Deutschland Anspruch auf Sozialleistungen haben,
wenn ihre Kinder hier zur Schule gehen und somit ein Aufenthaltsrecht besteht.
EUGH Rechtssache C-181/19 .....zu einem Fall aus Krefeld.
Fall:
Es geht um einen polnischen Staatsbürger, der seit 2013 mit seinen beiden Töchtern in Deutschland lebt.
2015 und 2016 arbeitete der Mann und wurde dann arbeitslos.
Die Familie bezog 2016 und 2017 teilweise Unterstützung nach Hartz IV.
Doch im zweiten Halbjahr 2017 strich das Jobcenter Krefeld die Leistungen.
Nach dem Urteil des EuGH verstößt das gegen EU-Recht.
Der Vater habe trotz Jobverlusts wegen des Schulbesuchs der Töchter ein Aufenthaltsrecht.
Daraus ergebe sich ein Recht auf Gleichbehandlung mit Inländern.
Fundquelle: Auszug – „ALTMARK-Zeitung“ Oktober 2020