Budget für ArbeitMit dem Budget für Arbeit werden Menschen mit Behinderungen Beschäftigungsalternativen zur Werkstatt ermöglicht.
Durch eine Kombination aus finanzieller Unterstützung an den Arbeitgeber und personelle Unterstützung am Arbeitsplatz können Menschen mit Behinderungen Arbeitsmöglichkeiten bei einem Unternehmen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt wahrnehmen.
Das bundesweite Budget für Arbeit ist zum 01.01.2018 in Kraft getreten.
Gesetzesgrundlage für das Budget für Arbeit ist § 61 SGB IX:1. Menschen mit Behinderungen, die Anspruch auf Leistungen nach § 58 haben und denen von einem privaten oder öffentlichen Arbeitgeber ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis mit einer tarifvertraglichen oder ortsüblichen Entlohnung angeboten wird,
erhalten mit Abschluss dieses Arbeitsvertrages als Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ein Budget für Arbeit.
2. Das Budget für Arbeit umfasst einen Lohnkostenzuschuss an den Arbeitgeber zum Ausgleich der Leistungsminderung des Beschäftigten und die Aufwendungen für die wegen der Behinderung erforderliche Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz.
Der Lohnkostenzuschuss beträgt bis zu 75 Prozent des vom Arbeitgeber regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts, höchstens jedoch 40 Prozent der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 Absatz 1 des Vierten Buches.
Dauer und Umfang der Leistungen bestimmen sich nach den Umständen des Einzelfalles.Mit dem Budget für Arbeit hat das Bundesteilhabegesetz eine Alternative zur Beschäftigung in einer WfbM geschaffen.
Menschen mit Behinderungen, die nicht in einer WfbM arbeiten wollen, erhalten mehr Teilhabechancen am Arbeitsleben.
Zum Budget für Arbeit in Sachsen-Anhalt gehören: 1. der Lohnkostenzuschuss in Höhe von bis zu 75% des vom Arbeitgeber gezahlten Arbeitsentgeltes, max. 1218 € monatlich (für 2018);
2. eine Pauschale in Höhe von 250 € monatlich für die notwendige Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz.
Bei Bedarf kann vom Arbeitgeber ein höherer Betrag beantragt werden. Budgetnehmer/Innen ist der Mensch mit Behinderungen. Er oder sie muss das Budget formlos beim zuständigen Träger der Reha beantragen.
Das ist meist das örtlich zuständige Sozialamt.
Wenn das Sozialamt das Budget für Arbeit bewilligt, wird das Budget mit Einverständnis des Budgetnehmers monatlich direkt an den Arbeitgeber ausgezahlt. Die Dauer und der Umfang des Budgets für Arbeit richten sich nach den Umständen des Einzelfalles.
Im Rahmen eines Budgets für Arbeit erhalten Menschen mit Behinderungen einen klassischen Arbeitsvertrag, der entsprechende Arbeitnehmerrechte beinhaltet. Daher finden die klassischen arbeitsrechtlichen Grundlagen Berücksichtigung.
Der Arbeitgeber muss Tariflohn oder den ortsüblichen Lohn zahlen.
Das Budget für Arbeit gilt für Arbeitsverträge mit einer Arbeitszeit von mindestens 15 Wochenstunden. Der Arbeitgeber führt während des Budgets für Arbeit Sozialversicherungsbeiträge für den Budgetnehmer oder die Budgetnehmerin ab. Beiträge zur Arbeitslosenversicherung entfallen.
Budgetnehmer/Innen bleiben dauerhaft voll erwerbsgemindert und daher Rehabilitanden im Sinne der Eingliederungshilfe.
Dies bedeutet, dass sie ein uneingeschränktes Rückkehrrecht in die Werkstatt besitzen.
Informationen zum Budget für Arbeit in Leichter Sprache Informationen für Arbeitgeber zum Budget für Arbeit