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Österreich unterzeichnet europäische „Genom Deklaration“

Die österreichische Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz Beate Hartinger-Klein hat am Rande des informellen Gesundheitsministertreffens in Wien die Deklaration über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit für die Schaffung eines Zugangs zu mindestens einer Million sequenzierter Genome in der EU bis 2022 unterzeichnet.


In Gegenwart des Kommissars für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit Vytenis Andriukaitis hat die Bundesministerin die Wichtigkeit des Beitritts Österreichs zur Deklaration hervorgehoben: „Mit dieser Deklaration schaffen wir die Basis für ein besseres Verständnis von Krankheiten und deren Prävention. Es wird leichter eine personalisierte Behandlung mit gezielter Medikation zu ermöglichen, speziell bei seltenen Erkrankungen, Krebs und psychischen Erkrankungen. Auch Patienten, die auf standardisierte Behandlungen nicht ansprechen, können davon profitieren“, streicht Bundesministerin Hartinger-Klein hervor.

Dazu ist eine intensive und vor allem grenzüberschreitende Zusammenarbeit der EU Mitgliedsstaaten für den sicheren und autorisierten Zugang zu nationalen und regionalen Genom-Datenbanken und anderen gesundheitsbezogenen Daten notwendig.

Die Schaffung des Zugangs zu über einer Million Genom-Sequenzen in der EU soll bis 2022 durch die Verbesserung der bislang fragmentierten Infrastruktur und Expertise erreicht werden. Mit Unterstützung der Europäischen Kommission sollen Investitionen insbesondere für Sequenzierungen, Biobanken und die Dateninfrastruktur angehoben werden.

Die Deklaration sieht im Rahmen eines Koordinationsmechanismus für öffentliche Einrichtungen eine Reihe von Maßnahmen vor, die mit Unterstützung der Europäischen Kommission gemeinsam umgesetzt werden sollen, um langfristig eine Verbesserung der medizinischen Versorgung durch personalisierte Medizin gewährleisten zu können.

„Die Deklaration ist ein gutes Beispiel für eine zukunftsorientierte Zusammenarbeit der Mitgliedsländer, die einen größtmöglichen positiven Nutzen für die Bevölkerung bringen soll“, so Hartinger-Klein.

Bereits am 10. April 2018 wurde die Deklaration von den 13 Mitgliedstaaten Tschechien, Zypern, Estland, Finnland, Italien, Litauen, Luxemburg, Malta, Portugal, Slowenien, Spanien, Schweden und Großbritannien unterzeichnet. Zwischenzeitlich ist auch Bulgarien der Deklaration beigetreten, Kroatien und Griechenland haben die Beitrittsabsicht bekundet.

(pi Österreichisches Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, 11.09.2018)

Weitere Informationen:

Link zur Deklaration (engl.):

→Deklaration über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit für die Schaffung eines Zugangs zu mindestens einer Million sequenzierter Genome in der EU bis 2022 (PDF, Link abgerufen 15.09.2018)

Die „Genom Deklaration“ ist Teil eines größeren EU-weiten grenzüberschreitenden Vorhabens:

→Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Ermöglichung der digitalen Umgestaltung der Gesundheitsversorgung und Pflege im digitalen Binnenmarkt, die aufgeklärte Mitwirkung der Bürger und den Aufbau einer gesünderen Gesellschaft (PDF), Brüssel, 25.4.2018, COM(2018) 233 final (Link abgerufen 15.09.2018)

Nicht zu verwechseln mit:

→Allgemeine Erklärung über das menschliche Genom und Menschenrechte (PDF), UNESCO 1997 (Link abgerufen 15.09.2018)

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