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Schmidt: Pflegereform gibt pflegebedürftigen Menschen bessere Betreuung, mehr Leistungen – ein Stück Heimat

Das Bundeskabinett hat heute das Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung beschlossen.

Berlin (bmg) – Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt erklärt dazu: „Die Reform verbessert die Lebenssituation für Millionen – für Pflegebedürftige, für Angehörige und für Pflegekräfte. Jeder Mensch soll auch im Pflegefall soweit wie möglich so leben, wohnen und betreut werden, wie sie oder er es gerne möchte. Wir bringen die Pflege zu den Menschen und sichern ihnen damit ein Stück Heimat und Geborgenheit.“

Die Reform bringt zahlreiche Verbesserungen. Die Pflegebedürftigen bekommen höhere Leistungen in der ambulanten Pflege. Es entspricht dem Wunsch der meisten Menschen, im eigenen Zuhause und möglichst im Kreis der Familie gepflegt zu werden.

Pflegebedürftige können sich in Zukunft an Pflegestützpunkte in ihrem Stadtviertel oder ihrer Gemeinde wenden. Sie erhalten einen individuellen Anspruch auf Beratung und Begleitung durch einen Pflegeberater.

Altersverwirrte Menschen und demenziell Erkrankte werden besser gestellt. Es wird für die Betreuung von Menschen, die eingeschränkt sind in ihrer Alltagskompetenz, künftig bis zu 2.400 Euro pro Jahr geben.

Pflegende Angehörige und ehrenamtlich Engagierte werden stärker unterstützt. Mit der erstmaligen Einführung einer Pflegezeit von bis zu sechs Monaten wird es Angehörigen ermöglicht, entweder selbst zu pflegen, zu betreuen oder eine gute Pflege und Betreuung zu organisieren.

Die Qualitätssicherung im ambulanten und stationären Bereich soll weiter ausgebaut werden. Die Prüfberichte des Medizinischen Dienstes (MDK) werden in allgemein verständlicher Sprache aufbereitet und – z. B. im Internet – veröffentlicht. Damit wird für Bürgerinnen und Bürger Transparenz über Qualität und Leistungsfähigkeit der Einrichtungen geschaffen.

Das Gesetz soll zum 1. Juli 2008 in Kraft treten. Weitere Informationen, Texte und den Kabinettsbeschluss finden Sie unter www.bmg.bund.de.

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