Autor Thema: Rente - Thematik - Altersrenten, Witwen-EU+BU-Renten,Rentenüberpüfung, Urteile  (Gelesen 10904 mal)

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BU-Rente:                    Berufsunfähig – und nun?              -3-

Kalkulierte Vorsorge statt verdrängtem Risiko


Ist die Einteilung der Berufsgruppen bei allen Versicherern gleich?

Die Einstufung der Berufsgruppen ist von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich.                                       
Die individuelle Einstufung wirkt sich jedoch auf die Versicherungsprämie aus.                                             
Ein Vergleich kann sich also lohnen.

Fundquelle: Auszug – „GENERAL-ANZEIGER“ – Altmark 20.10.2010                    
Wenn ich morgens aufwache und habe keine Schmerzen mehr - dann bin ich tod.

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Kalkulierte Vorsorge statt verdrängtem Risiko


Wie und durch wen wird der Grad der Berufsunfähigkeit ermittelt? 

Der Versicherer zählt zunächst schlicht nach, welche Tätigkeiten in Ihrem Beruf über den Tag verteilt anfallen
und welche davon Sie weiterhin ausüben können.
Hier geht es um die Frage, ob eine Berufsunfähigkeit vorliegt und wenn ja, in welchem Grad.
Zusätzlich werden die Tätigkeiten im Zusammenhang geprüft, um zu sehen, wie viele Tätigkeiten,
in Minuten ausgedrückt, Sie noch ausüben könnten.
Danach; und nach den jeweiligen Versicherungsbedingungen; richtet sich die Entscheidung,
ob und in welcher Höhe ihr Anbieter leistet.

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Kalkulierte Vorsorge statt verdrängtem Risiko


Wegen einer Vorerkrankung kann ich keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen.         
Gibt es Alternativen?

Erste Wahl sollte immer eine Berufsunfähigkeitsversicherung sein, weil sie den umfassenderen Schutz bietet.
Für Berufstätige, die aus gesundheitlichen oder auch finanziellen Gründen keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen können, gibt es bei einigen wenigen Versicherern eine Alternative in Form der Existenzschutzversicherung.             
Sie zahlt im Versicherungsfall eine lebenslange monatliche Rente.

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Kalkulierte Vorsorge statt verdrängtem Risiko


In welchen Fällen tritt die Existenzschutzversicherung ein?

Die Existenzschutzversicherung unseres Hauses beispielsweise leistet, wenn nach einem Unfall eine mindestens 50%ige Invalidität festgestellt wird oder schwere Schädigungen eines wichtigen Organs wie Herz, Lunge oder Leber vorliegen.
Zudem tritt sie ein, wenn wichtige Grundfähigkeiten wie Sehen, Hören oder Sprechen verloren gehen oder der Betroffene in eine Pflegestufe eingestuft wird.

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Kalkulierte Vorsorge statt verdrängtem Risiko


Ist für die Existenzschutzversicherung eine Gesundheitsprüfung erforderlich?

Ja, allerdings ist sie wegen des geringeren Risikos nicht so umfassend wie bei der Berufsunfähigkeitsversicherung.
Bis zum 45. Lebensjahr lässt sich zudem bei besonderen Anlässen wie zum Beispiel Heirat, Geburt eines Kindes
oder Immobilienkauf die vereinbarte Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung um maximal 500 € erhöhen.

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Kalkulierte Vorsorge statt verdrängtem Risiko


Kann ein Versicherer den Versicherungsschutz ablehnen,
wenn ich in einen Beruf mit einer risikoreicheren Tätigkeit wechsele?

Gute Anbieter lassen diesen Wechsel ohne Preiserhöhung zu.
Wer nach Abschluss einer BU z.B. bei AXA eine risikoreichere Tätigkeit aufnimmt oder eine Risikosportart ausübt,
behält seinen Versicherungsschutz - und zwar ohne Meldepflicht und ohne zusätzlichen Mehrbeitrag.

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Was bedeutet es für meine private BU, wenn ich arbeitslos werde?

Wer Beiträge zahlt, ist auch weiterhin versichert.
Tritt die Berufsunfähigkeit während der Arbeitslosigkeit ein, ist zu klären, welche Regelungen Ihr Versicherungsvertrag in Bezug auf die Verweisbarkeit bei längerer Arbeitslosigkeit vorsieht.
Im Idealfall informiert man sich über diese Regelung schon bei Vertragsabschluss.

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Was bedeutet der Verzicht auf eine "konkrete Verweisung?

Es gibt zwei Arten von Verweisung:
Die abstrakte Verweisung besagt, dass Ihnen zugemutet werden kann, in jedem anderen Beruf zu arbeiten,
auch wenn es in diesem Beruf praktisch keine offenen Stellen gibt.
Bei der Feststellung der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente wird genau so verfahren,
die meisten privaten Versicherer verzichten darauf.
Einige Versicherer verzichten sogar auf eine konkrete Verweisung.
Bei AXA beispielsweise bedeutet dies, dass die BU-Rente auch dann gezahlt wird, wenn der Kunde den versicherten Beruf noch ausübt, aufgrund der BU aber Einkommenseinbußen von mehr als 20% hat.

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Sind Zahlungen aus einer privaten Berufsunfähigkeitsrente steuerpflichtig?

Das kommt darauf an:

1.
Wenn Sie den BU-Schutz in Kombination mit einer betrieblichen Altersvorsorge oder Basisrente abgeschlossen haben, muss sie voll versteuert werden.

2.
In allen anderen Fällen ist nur der Ertragsanteil zu versteuern.
Der Ertragsanteil ist umso höher, je eher die BU-Rente beansprucht wird.
Denn je länger die verbleibende Laufzeit, umso höher ist der Ertragsanteil.

3.
In vielen Fällen wird allerdings keine Steuer fällig, weil der Ertragsanteil unterhalb des Grundfreibetrags liegt.

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« Letzte Änderung: 21. Februar 2012, 09:16:23 von RalleGA »
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Kann man eine BU mit anderen Versicherungen kombinieren?

Das kann sogar sehr sinnvoll sein.
In Kombination mit einer Rentenversicherung können Sie ein zusätzliches Polster fürs Alter schaffen
oder in Kombination wie einer Risikolebensversicherung Ihre Familie zusätzlich absichern.                                                                                                                     

Interessant ist auch die Verbindung mit einer steuerlich geförderten Basisrente:   
                                                 
Der BU-Schutz wird dann durch die steuerliche Förderung im Vergleich zur selbstständigen Berufsunfähigkeitsvorsorge deutlich günstiger im Beitrag.                                                                           
Möglicher Nachteil:
Im Leistungsfall muss die BU-Rente voll versteuert werden.

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Kalkulierte Vorsorge statt verdrängtem Risiko


Ich habe bisher als Berufskraftfahrer gearbeitet und gehe jetzt in den Innendienst.                                             
Was bedeutet das für meine private BU?

Nach erfolgreicher Gesundheitsprüfung und Berufseinstufung kann sich die Prämie innerhalb des bestehenden Vertrages deutlich verringern.                                                                                                           
Es lohnt also, eine berufliche Veränderung zu melden.

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Rente mit 67:

Startschuss ist am 1. Januar 2012 gefallen

Für die Befürworter ist sie ein unverzichtbarer Beitrag zur Generationengerechtigkeit.
Für die Kritiker ein groß angelegtes Renten-Kürzungsprogramm.
Die Rede ist von der Rente mit 67. Am 1. Januar beginnt der Einstieg.
Knapp fünf Jahre nach dem Beschluss des Bundestages geht's jetzt richtig los:
Mit dem Neujahrstag 2012 beginnt der erste Schritt zur Anhebung des gesetzlichen Rentenalters von derzeit 65 auf 67 Jahre.
Im Jahr 2029 ist der Prozess abgeschlossen.
Dann gibt's die Rente ohne Abschläge im Regelfall nur noch mit 67 Jahren.
Nachfolgend ein Überblick über die Fakten sowie über Argumente und Gegenargumente.

Wie sieht der Stufenplan zur Rente mit 67 aus?

Das Regelalter für die abschlagsfreie Rente steigt von derzeit 65 Jahren anfangs in Schritten von einem Monat,
in der zweiten Phase in Zwei-Monats-Schritten.
2029 ist die Anhebung auf 67 Jahre erreicht.
Die erste Anhebung um einen Monat im nächsten Jahr trifft den Geburtsjahrgang 1947.
Jene also, die im Laufe der kommenden zwölf Monate 65 werden.
Der erste Jahrgang, der für die volle Rente bis 67 arbeiten muss, ist der Geburtsjahrgang 1964.
Das sind die Frauen und Männer im Alter von heute 47 Jahren oder jünger.

Warum wurde die Rente mit 67 beschlossen?
Aus demografischen Gründen: Weil die Bundesbürger immer länger leben und daher immer länger Rente beziehen.
Und weil zugleich die Zahl der Beitragszahler schrumpft. Die Rente mit 67 soll hier für neue Balance sorgen.

Mit welcher demografischen Entwicklung ist zu rechnen?

Bis zum Jahr 2030 wird sich der Altersaufbau der Bevölkerung in Deutschland weiter deutlich verändern.
Die Altersgruppe der 20- bis 64-Jährigen - das sind die Erwerbsfähigen - schrumpft nach den Prognosen um fünf Millionen auf dann rund 45 Millionen.
Im selben Zeitraum nimmt die Zahl der Menschen über 65 um gut 6 auf 22 Millionen zu.
Mit anderen Worten:
Kamen vor 20 Jahren noch vier Erwerbsfähige auf einen Rentner, so wird sich das Verhältnis im Jahr 2030 voraussichtlich auf 2:1 verschlechtern.

Wie hat sich die Rentenbezugsdauer entwickelt?
Sie hat sich in den vergangenen 40 Jahren deutlich erhöht:
Ein durchschnittlicher West-Ruheständler bezog 1970 noch 11,1 Jahre Rente. 2010 waren es bereits 18,4 Jahre.
Im Osten Deutschlands nahm die Rentenbezugsdauer im Schnitt zwischen 1995 und 2010 von 16 auf 18,9 Jahre zu (frühere Zahlen für Ostdeutschland liegen nicht vor).


Info Bundesarbeitsministerium
   

Position Gewerkschaften

Fundquelle: Auszug - „VOLKSSTIMME“ – Dezember 2011                             
« Letzte Änderung: 15. März 2012, 14:49:14 von RalleGA »
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Unfallrente wird nicht auf Witwerrente angerechnet         

Der Anspruch auf die Witwerrente mindert sich nicht, wenn man gleichzeitig eine Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung bezieht.
Urteil LSG Baden-Württemberg entschieden (Aktenzeichen: L 9 R 153/09).                                                                                                                             
Die Verletztenrente werde nicht als Einkommen auf die Hinterbliebenenrente angerechnet,
urteilte das Landessozialgericht Baden-Württemberg                                                                                                             
Der Fall: Ein Mann hatte nach dem Tod seiner Ehefrau Witwerrente beantragt.                                                     
Neben seiner Altersrente in Höhe von ca. 1.000 €/Monat erhielt er von der Unfallversicherung auch eine Verletztenrente von ca. 675 €.
Die Witwerrente wurde ihm zwar bewilligt, allerdings nicht ausbezahlt, da nach Auffassung des Rentenversicherungsträgers sowohl die eigene Altersrente als auch die Unfallrente anteilig als Einkommen zu berücksichtigen seien.
Der maßgebliche Freibetrag werde überschritten, entschied die Behörde.                                                                                                                                             

Das Urteil: Vor dem LSG bekam der Witwer Recht.                                                                                             
Die Verletztenrente müsse als steuerfreie Einnahme anrechnungsfrei bleiben, entschieden die Richter.
Die beklagte Rentenversicherung müsse daher rückwirkend eine höhere Witwerrente bezahlen.       

Fundquelle: Auszug „VOLKSSTIMME“ – Januar 2012                                                       
« Letzte Änderung: 26. März 2012, 08:44:17 von RalleGA »
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Keine Witwenrente bei Versorgungsehe

Wer einen todkranken Menschen heiratet, der kurz nach der Eheschließung stirbt, bekommt keine Witwenrente. Das hat das Hessische LSG entschieden. (Az: Hessisches LSG L 5 R 320/10.

Der Gesetzgeber hat Jahr 2001 geregelt, dass ein Anspruch auf Hinterbliebenenrente nicht bestehe,
wenn die Ehe nicht mindestens ein Jahr gedauert habe.
Nur wenn besondere Umstände die Annahme einer Versorgungsehe widerlegen, kann eine Rente beansprucht werden. Hiervon ist nicht auszugehen, wenn zum Zeitpunkt der Heirat ein Partner an einer Krebserkrankung im Endstadium leidet und die Ehe 17 Tage gehalten hat.   

Fundquelle: Auszug - „VOLKSSTIMME“  Januar 2012                                  
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Schritte gegen Altersarmut dringend nötig

Kommentar zur Erhöhung der Renten zum 01.07.2012


Im Herbst 2011 bis Frühjahr 2012 war in den Medien von der voraussichtlichen Rentenerhöhung
ab 1. 07. 2012 die Rede.
Da sollte der Rentenwert West um ca. 2,2% steigen, der Rentenwert Ost um 3,4% bis 3,6%. Prima, dachte ich,
dann wird endlich die Differenz zwischen Rentenwert Ost zu Rentenwert West etwas geringer.

Nun hat Frau von der Leyen den Beschluss zur Rentenerhöhung verkündet:
Die Rente im Westen steigt um 2,18%, Rente im Osten 2,26 %.
Das sind mal eben 0,08% mehr als im Westen.
Damit steigt die Differenz zwischen Rentenwert Ost zu Rentenwert West von derzeit 3,10 € auf 3,15 €.
Also wieder eine Steigerung zulasten der Rentner im Osten.
Wenn die finanziellen Mittel für die Erhöhung der Renten Ost um 3% nicht ausreichen,
hätte zumindest die Erhöhung der Renten West niedriger als 2,18  festgesetzt werden müssen.
Die Verringerung des Abstandes zwischen Rentenwert Ost zu West beträgt seit 2003,
also seit neun Jahren gerade mal 1 Cent.
Ich überlasse es den Mathematikern, zu errechnen, in wie viel hundert Jahren eine Angleichung des Rentenwertes erreicht ist, ob dann die Erde noch existiert?

Renate Schulze, Wernigerode

Fundquelle: Auszug – „VOLKSSTIMME“ März 2012                                      
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