G-BA folgt der frühen Nutzenbewertung des IQWIG nicht
Foto: Andreas Morlok / pixelio.de
Berlin (vfa) – Als “gute Nachricht für Patienten mit seltenen Erkrankungen und notwendige und richtige Entscheidung” bezeichnete die Hauptgeschäftsführerin des Verbandes der forschenden Pharma-Unternehmen Birgit Fischer die heutige Entscheidung des G-BA, Orphan-Medikamente künftig unter formaljuristischen Aspekten zu bewerten. Auch werde der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) künftig stets die Vergleichstherapie der Zulassungsstudien als “zweckmäßige Vergleichstherapie” im Sinne des Gesetzes zur Nutzenbewertung akzeptieren. “So schafft der G-BA Ordnung und trägt dem Willen des Gesetzgebers Rechnung,” erläutert Fischer weiter. Denn das IQWiG hatte in seinem ersten Gutachten zu einem Orphan-Medikament – also einem Arzneimittel gegen eine seltene Erkrankung – diesem entgegen den Feststellungen der Zulassungsbehörde und der Europäischen Kommission einen Zusatznutzen abgesprochen.
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