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Klarere Regeln für medizinische Behandlung im Ausland angenommen

Die EU-Abgeordneten haben am Mittwoch ein neues Gesetz angenommen, in dem die Rechte von Patienten, die sich im Ausland medizinisch behandeln lassen möchten, geklärt werden. Hierbei geht es unter anderem um die Regeln für die Kostenerstattung von Behandlungen im Ausland, insbesondere auch in den Fällen, in denen eine vorherige Genehmigung notwendig ist.

Die Abgeordneten haben den Bericht mit einer großen Mehrheit angenommen. Die Berichterstatterin Françoise Grossetête (EVP, Frankreich) erklärte: „Patienten werden in Zukunft nicht mehr allein gelassen werden, wenn sie sich im Ausland medizinisch behandeln lassen wollen und entsprechende Kosten zurückerstattet bekommen wollen. Die Richtlinie wird die Rechte der Patienten klären, die bisher sehr vage waren.“

Die neuen Regeln klären, dass ein EU-Bürger die Kosten einer Behandlung im Ausland erstattet bekommt, sofern die betreffende Gesundheitsdienstleistung zu den Leistungen gehört, auf die er im Heimatland Anspruch hat.

Die zuständigen Stellen können jedoch fordern, dass der Patient für gewisse Behandlungen, die eine Übernachtung im Krankenhaus erfordern oder hoch spezialisiert und kostenintensiv sind, eine Vorabgenehmigung einholen muss. Die Europaabgeordneten haben jedoch erreicht, dass diese Vorabgenehmigung nur aufgrund einiger Gründe abgelehnt werden kann, beispielsweise aufgrund eines Risikos für den Patienten oder der Allgemeinheit.

Jeder Mitgliedstaat muss eine oder mehrere nationale Kontaktstellen einrichten“. Diese sollen den Patienten, die eine Behandlung im Ausland planen, Informationen zur Verfügung stellen oder bei auftretenden Problemen helfen.

Insbesondere Patienten, die auf langen Wartelisten stehen oder die im eigenen Land keinen entsprechenden Spezialisten finden, können von einer Behandlung im Ausland profitieren. Die Abgeordneten haben die Bestimmungen der Zusammenarbeit bei seltenen Krankheiten verstärkt, da das Problembewusstsein hier noch relativ gering ist und es oft nur wenige Spezialisten gibt.

Grundsätzlich lassen sich die meisten Patienten in der Nähe ihres Wohnorts behandeln. Momentan geben die Mitgliedstaaten ungefähr 1 % ihres Gesundheitsbudgets für Behandlungen im Ausland aus.

Die neuen Regeln beziehen sich nur auf Patienten, die sich für eine Behandlung im Ausland entscheiden. Das System der Europäischen Krankenversicherungskarte wird weiterhin für EU-Bürger gelten, die bei einem Aufenthalt im Ausland erkranken oder sich verletzen.

Nächste Schritte

Der vom Europäischen Parlament angenommene Text ist das Ergebnis eines mit dem Rat erzielten Kompromisses. Der Rat muss diesem jetzt noch formal zustimmen. Nach Veröffentlichung im Amtsblatt haben die Mitgliedstaaten 30 Monate Zeit, um ihre nationale Gesetzgebung den neuen Regeln anzupassen.

REF.: 20110119IPR11941

(Pressemeldung des EU-Parlaments)

Hier geht es zum angenommenen Text: Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung

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