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Steuerpolitik des Bundes erzwingt Kürzung des Behindertenfahrdienstes

Moers (kobinet) Die Stadt Moers hat mit Beginn des neuen Jahres die Leistungen des Behindertenfahrdienstes gekürzt. Behinderte erhalten künftig ein jährliches Kilometerkontingent von maximal 250 Kilometern. Wer das Merkmal „g“ für „gehbehindert“ im Schwerbehindertenausweis hat bekommt keinen Berechtigungsausweis mehr für den Behindertenfahrdienst.

Der Behindertenfahrdienst in Moers wird betrieben vom Malteser Hilfsdienst e.V. (MHD). Im Haushalt der Stadt waren bislang für dieses Angebot die Kosten für 25.000 Kilometer veranschlagt. Die berechtigten Nutzer konnten ohne Kontigentierung fahren. „Das war ein Erfolgsmodell“, sagte Angelika Schütz, Behindertenbeauftragte der Stadt Moers, heute gegenüber den kobinet-nachrichten. Die behinderten Menschen nahmen dieses Mobilitätsangebot mit großem Zuspruch an. Zeitweise sei dadurch das Kontingent um das Doppelte gestiegen.

Die AG Behindertenplan des Behindertenbeirates der Stadt Moers befürchtet nun wegen der wachsenden finanziellen Belastungen der Kommunen durch die Steuerpolitik der Bundesregierung, dass der Behindertenfahrdienst komplett gestrichen werden müsse. Die Kommunen müssen sparen, damit die Bundesregierung ihre Steuergeschenke für Wohlhabende finanzieren kann. Daraufhin hatte man in Moers dem Sozialausschuss des Rates der Stadt die Kürzung empfohlen. „Das ist uns nicht leichtgefallen“, bedauert die Behindertenbeauftragte,“ aber wir sind froh, wenigstens einen Teil der Leistungen für die behinderten Bürger der Stadt Moers erhalten zu können.“ hjr

(Meldung auf www.kobinet-nachrichten.org)

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