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Hubert Hüppe ist neuer Behindertenbeauftragter der Bundesregierung

Langjähriger behindertenpolitischer Sprecher der Unionsfraktion trat neues Amt zum 1. Januar 2010 an

Berlin – Der langjährige behindertenpolitische Sprecher der Unionsfraktion im Deutschen Bundestag, Hubert Hüppe, wurde mit Beginn des neuen Jahres neuer Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen. Das Bundeskabinett bestellte Hüppe auf seiner Sitzung am 16. Dezember 2009. Er tritt sein neues Amt zum 1. Januar 2010 an. Hüppe tritt die Nachfolge von Karin Evers-Meyer an, die das Amt seit 2005 ausgeübt hatte. Hüppe ist selbst Vater eines behinderten Sohnes.

„Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention wird im Mittelpunkt meines neuen Amtes stehen“, sagte Hüppe. „Gemeinsam mit den Menschen mit Behinderungen und in Zusammenarbeit mit der Bundesregierung werde ich den Aktionsplan entwickeln, der in allen Bereichen des Lebens ihre Teilhabe sicherstellt – im Kindergarten, in der Schule, in der Berufsausbildung und am Arbeitsplatz.“ Bei der anstehenden Reform der Eingliederungshilfe sei ihm persönlich besonders wichtig, dass Teilhabe als Menschenrecht begriffen werde.

Der 3-fache Vater ist bereits seit 1991 Mitglied des Deutschen Bundestages und engagiert sich vielfach im Bereich Menschen mit Behinderung. So ist er kooptiertes Mitglied im Bundesvorstand der Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e.V., Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Spina bifida und Hydrocephalus e.V., Mitglied des Fachbeirates der BAG Integrationsfirmen e.V. und zeigt auch Engagement bei der Bundesarbeitsgemeinschaft Gemeinsam Leben – Gemeinsam Lernen e.V. teil.

Mit der Nachfolge von Karin Evers-Meyer übernimmt er nunmehr ein für ihn neues Aufgabenfeld. Der Behindertenbeauftragte wird vom Bundeskabinett jeweils für die Dauer einer Legislaturperiode bestellt. Ernennung und Aufgaben sind im Behindertengleichstellungsgesetz geregelt. Der beauftragten Person zur Seite steht ein mit hauptamtlichen Mitarbeitern besetzter Arbeitsstab, der sie bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützt.

Die Aufgaben des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen sind seit dem 1. Mai 2002 durch das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (Behindertengleichstellungsgesetz, BGG) geregelt. Nach § 15 BGG hat er die Aufgabe, darauf hinzuwirken, dass die Verantwortung des Bundes, für gleichwertige Lebensbedingungen für Menschen mit und ohne Behinderungen zu sorgen, in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens erfüllt wird.

Menschen mit Behinderungen in Deutschland

  • In Deutschland sind rund 10,5 Prozent der Bevölkerung von Behinderung betroffen – in Zahlen 8,6 Millionen Menschen (Mikrozensus 2005)
  • Schwerbehindert sind davon rund 6,9 Millionen oder 8,2 Prozent der Bevölkerung (Statistisches Bundesamt 2007)
  • Die spezifische Arbeitslosenquote von schwerbehinderten Menschen lag im September 2009 bei 14,9 Prozent – in der Gesamtbevölkerung liegt die Arbeitslosenquote nur bei 8,0 Prozent.

(Pressemeldung des Arbeitsstabs der Beauftragten)

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