Du bist nicht alleine...

Behinderte Menschen entscheiden mit! Gehen auch Sie heute zur Wahl!

Hier noch ein paar letzte Tipps

In Deutschland leben zirka zehn Millionen behinderte Menschen, davon knapp sieben Millionen mit einem Schwerbehindertenausweis. „Den letzten Umfragen zufolge dürfte der heutige Wahlabend sehr spannend werden, denn die Mehrheit von schwarz-gelb in den Umfragen ist zusehends zusammengeschmolzen und über ein Drittel der Wählerinnen und Wähler war zuletzt noch unentschlossen, wenn sie wählen werden. Im wahrsten Sinne des Wortes dürfte bei dieser Wahl also jede Stimme zählen“, schreibt kobinet in einer Pressemeldung. Hier noch ein paar letzte Tipps zur Bundestagswahl:

Die Broschüre „Wie man wählt: Die Bundestagswahl“

Die Broschüre „Wie man wählt: Die Bundestagswahl“ erläutert Schritt für Schritt den Wahlvorgang bis zu einem gemeinsamen Daumendrücken für die jeweils gewählte Partei am Wahlabend. Erstmalig enthalten sind zehn Punkte für eine Behindertenpolitik von morgen, die in leichter Sprache derzeitig zentrale Ziele für behinderte Menschen beschreiben.

Die Broschüre wurde vom niedersächsischen Landesbeauftragtern für Menschen mit Behinderungen gemeinsam mit der SoVD-Jugend sowie der VHS Hannover aufgelegt werden und kann seit Juli u.a. hier heruntergeladen werden:

»» Broschüre als pdf-Datei (781 KB)

Antworten der Parteien an die Allianz Chronischer Seltener Erkrankungen (ACHSE) e.V.

Die ACHSE fragte die politischen Parteien, wie sie die Interessen von Menschen mit seltenen Erkrankungen nach ihrer Wahl vertreten werden und legte zudem ein „Eckpunktepapier patientenzentrierte Versorgung“ auf. Lesen Sie hier die Antworten der Parteien:

»» 4 Mio. Menschen mit Seltenen Erkrankungen brauchen eine mitfühlende Politik

Wahl-o-Mat

Der Wahl-o-Mat ist ein Angebot der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb). 24 Parteien haben Wahl-o-Mat-Thesen beantwortet. Sie können Ihre Standpunkte mit den Antworten der Parteien vergleichen. Der Wahl-o-Mat ist keine Wahlempfehlung, sondern ein Informationsangebot über Wahlen und Politik und durchaus interessant. Hier geht es zum

»» Wahl-o-Mat

Briefwahl

Briefwahlunterlagen sollen eigentlich frühzeitig beantragt werden. Wer kurzfristig erkrankt, kann vielerorts noch heute bis 15 Uhr durch eine bevollmächtigte Person die Briefwahlunterlagen abholen lassen. Auch diese Wahlbriefe müssen allerdings bis heute 18 Uhr im Wahlbüro der jeweiligen Stadt oder Gemeinde wieder abgegeben sein. Informationen zur Briefwahl finden Sie hier:

»» www.bundeswahlleiter.de

Fahrdienste

Die Parteien und einige karitative Verbände bieten zu jeder Wahl Hol- und Bringdienste zwischen Wohnung und Wahllokal an. Informieren Sie sich anhand der Tagespresse vor Ort oder googeln Sie nach den Begriffen „Bundestagswahl Fahrdienst MeinWohnort“. Sie können durchaus auch kurzfristig noch bei Ihren Parteien vor Ort anrufen. Meistens findet sich noch eine Regelung. Dieses Angebot steht nicht in Zusammenhand mit Ihrer persönlichen Wahlentscheidung. Egal von wem Sie sich fahren lassen, Sie dürfen wählen, wen immer Sie wählen möchten!

Hilfen für behinderte Wähler

Um die Stimmabgabe eines Wahlberechtigten zu ermöglichen, der des Lesens unkundig ist oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung gehindert ist, den Stimmzettel selbst zu kennzeichnen, zu falten oder selbst in die Wahlurne zu werfen, kann dieser sich der Hilfe einer anderen Person bedienen. Diese Person kann auch ein vom Wähler bestimmtes Mitglied des Wahlvorstandes sein. Die Hilfeleistung hat sich auf die Erfüllung der Wünsche des Wählers zu beschränken. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl eines anderen erlangt hat. Ein blinder oder sehbehinderter Wähler kann sich zur Kennzeichnung des Stimmzettels auch einer Stimmzettelschablone bedienen.

Rechtsgrundlagen
Bundestagswahl: § 33 Abs. 2 BWG, § 57 BWO
Europawahl: § 4 EuWG i.V.m. § 33 Ab. 2 BWG; § 50 EuWO

Diese Schablone ist ein Hilfsmittel, mit dem blinde und hochgradig sehbehinderte Wahlberechtigte den für die Wahlentscheidung wesentlichen Inhalt des Stimmzettels mit den Fingern lesen und im Wahllokal oder bei der Briefwahl eigenständig und geheim wählen können. Die Stimmzettelschablonen werden von den örtlichen Blindenvereinen auf Anforderung zur Verfügung gestellt, auch wenn ein Wahlberechtigter nicht Mitglied in einem solchen Verein ist.

Die Wahllokale schließen um 18 Uhr. Bis dahin hat jeder von uns die Gelegenheit, mit seiner Stimme den Wahlausgang mitzubestimmen!

(Orpha Selbsthilfe, Birgit Barth)

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