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Deutscher Ethikrat befasst sich mit ethischen Fragen der Selbsttötung

Der Deutsche Ethikrat hat in seiner öffentlichen Plenarsitzung am 22. Januar ethische Positionen zur Selbsttötung erörtert.

Berlin (de) – Die moderne Medizin ist heute in der Lage, das Leben deutlich zu verlängern. Dadurch wächst aber das Risiko von langem Siechtum und quälendem Sterben. Dies fordert die Gesellschaft heraus, sich mit den Umständen des Sterbens immer wieder auseinanderzusetzen, die Möglichkeiten der menschlichen Sterbebegleitung und der palliativen Versorgung auszuschöpfen, aber auch Themen wie Suizid, Beihilfe zum Suizid und Sterbehilfe als letzten Ausweg aus einer für den Betroffenen unerträglichen Leidenssituation nicht zu übergehen.

Jüngere Umfragen zeigen, dass Sterbehilfe von der Bevölkerung mehrheitlich befürwortet wird und auch unter Medizinern beachtliche Zustimmung findet.

Die Beihilfe zum Suizid ist in Deutschland nicht strafbar, wohingegen die Tötung auf Verlangen strafbewehrt ist. Allerdings stellten die Referenten übereinstimmend fest, dass die Grenzen zwischen den verschiedenen Formen der Mitwirkung beim Sterben eines anderen oft fließend und schwer zu bestimmen sind.

In der anschließenden Diskussion äußerten die Mitglieder des Ethikrates, dass Tötung auf Verlangen nach wie vor abzulehnen sei. Demgegenüber zeigte sich in der Frage der Beihilfe zum Suizid ein breites Spektrum von ethischen Positionen. Einige Ratsmitglieder sprachen sich dafür aus, die Suizidbeihilfe nicht nur zu enttabuisieren, sondern in die Hände von Ärzten zu legen. Andere Mitglieder plädierten dafür, Beihilfe zum Suizid künftig unter Strafe zu stellen.

Der Nationale Ethikrat hat bereits 2006 eine Stellungnahme zum Thema „Selbstbestimmung und Fürsorge am Lebensende“ veröffentlicht. Vor dem Hintergrund einer Initiative im Bundesrat zum Verbot der organisierten Sterbehilfe und des anhaltenden Interesses in der Öffentlichkeit erwägt der Deutsche Ethikrat, sich mittelfristig erneut mit diesem Thema zu befassen.

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